FAQ
Beglaubiging der Dokumenten
- Was ist eine Legalisation?

- Legalisieren Sie in Belgien ausgestellte Zeugnisse?

- Legalisieren Sie Kopien von Reisepässen oder Personalausweisen?

- Müssen notarielle Urkunden, die durch einen belgischen Posten ausgestellt wurden, durch die Dienststelle Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert werden?

- Wo müssen ausländische Dokumente legalisiert werden, damit sie in Belgien verwendet werden können?

- Ich besitze ein ausländisches Dokument, das ich im Ausland verwenden muss.

- Geht es schneller, wenn man seine Dokumenten am Schalter vorlegt? Werden die Dokumente noch am selben Tag durch die Beamten legalisiert?

- Wann ist die Dienststelle Legalisation geöffnet? Wo befindet sie sich?

- Muss ich das Dokument persönlich abgeben?

- Muss ich einen Identitätsnachweis mitbringen?

- Muss das Dokument, das legalisiert werden soll, auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch abgefasst sein?

- Übersetzen Sie die Dokumente?

- Kosten.

- Wie kan ich zahlen?

Was ist eine Legalisation?
Die Legalisation bestätigt die Herkunft eines Dokuments. Das ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, der Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls der Echtheit des Stempels oder des Siegels auf dem Dokument durch eine offizielle Behörde.
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Legalisieren Sie in Belgien ausgestellte Zeugnisse?
Ja, wenn sie vorab durch eine unserer Gemeinschaften legalisiert wurden, denen die Bildungseinrichtung unterstellt ist:
Communauté française
City Center
Boulevard du Jardin Botanique, 20-22/3 ème étage
1000 Bruxelles
Tel.: 02/690 80 52 oder 02/690 80 33
Diese Legalisation durch die zuständige Dienststelle ist kostenlos.Vlaamse gemeenschap
Hendrik Consciencegebouw/ 1B 14
Koning Albert II-laan, 15
1210 Brussel
Tel.: 02/553 87 78
Diese Legalisation durch die zuständige Dienststelle ist kostenlos.Ministerium der DG, Abteilung Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Gospertstraße 1-5
4700 Eupen
Tel.: 087/59 63 61.
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Legalisieren Sie Kopien von Reisepässen oder Personalausweisen?
Nein. Wenn es sich um ein belgisches Dokument handelt, empfehlen wir Ihnen, in Ihrer Kommunalverwaltung eine Bescheinigung mit den Angaben auf diesen Dokumenten zu beantragen, die durch den Bürgermeister oder einen Schöffen unterzeichnet wird.
Wenn es sich um einen ausländischen Reisepass handelt, wenden Sie sich bitte an die Botschaft des betroffenen Landes. Die gleichlautende Abschrift dieses Dokuments wird anschließend durch die Dienststelle Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert.
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Müssen notarielle Urkunden, die durch einen belgischen Posten ausgestellt wurden, durch die Dienststelle Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert werden?
Ja.
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Wo müssen ausländische Dokumente legalisiert werden, damit sie in Belgien verwendet werden können?
Ausländische Dokumente müssen in dem Land legalisiert werden, in dem sie ausgestellt wurden. In letzter Instanz müssen sie von einer belgischen Botschaft oder einem belgischen Konsulat im Ausland legalisiert werden, es sei denn, eine Apostille ist erforderlich (siehe Übereinkommen von Den Haag).
Ein ausländisches Dokument, das von einer belgischen Botschaft oder einem belgischen Konsulat anhand eines Aufklebers mit einer aus mindestens 16 Ziffern bestehenden Kontrollnummer legalisiert wurde, hat sofort Gültigkeit und kann in Belgien direkt verwendet werden (Abschaffung der „doppelten Legalisierung“ durch den Legalisierungsdienst in Brüssel).
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Ich besitze ein ausländisches Dokument, das ich im Ausland verwenden muss.
Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie das Dokument verwenden müssen.
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Geht es schneller, wenn man seine Dokumenten am Schalter vorlegt? Werden die Dokumente noch am selben Tag durch die Beamten legalisiert?
Ja, aber es dürfen nicht mehr als 10 Dokumente pro Kunden vorgelegt werden.
Wenn mehr als 10 Dokumente zugleich am Schalter vorgelegt werden:
- werden Sie aufgefordert, Ihre Dokumente zu hinterlassen;
- erfolgt die Zahlung bei der Hinterlassung und ausschließlich in bar;
- können die Dokumente 48 Stunden später wieder abgeholt werden.
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Wann ist die Dienststelle Legalisation geöffnet? Wo befindet sie sich?
Von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Rue des Petits Carmes / Karmelietenstraat 15 in 1000 Brüssel.
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Muss ich das Dokument persönlich abgeben?
Nein. Jede beliebige Person kann das Dokument abgeben.
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Muss das Dokument, das legalisiert werden soll, auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch abgefasst sein?
Nein. Aber das Dokument muss durch einen öffentlichen Amtsträger unterzeichnet sein.
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Übersetzen Sie die Dokumente?
Nein. Dokumente, die zu übersetzen sind, müssen durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Unterschrift des vereidigten Übersetzers wird durch den Präsidenten des Gerichts Erster Instanz, dem er untersteht, legalisiert und danach wird die Unterschrift des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz durch die Dienststelle Legalisation des FÖD Justiz legalisiert (115, bd de Waterloo, 1000 Brüssel - U-Bahn-Haltestelle Porte de Halle / Hallepoort - Tel. 02/542.65.61 oder 02/542.65.62 (NL). Die Übersetzung und das Original des Dokuments werden dann unserer Dienststelle vorgelegt, wo entweder eine Apostille (vgl. Konvention von Den Haag) angebracht wird oder die Legalisation erfolgt.
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Wie kan ich zahlen?
Am Schalter vorgelegte Dokumente
- bar oder mit Bancontact
- Bearbeitungsfrist: 0 bis 48 Stunden (je nach der Anzahl der Dokumente)
Per Post geschickte Dokumente: mit Überweisung
FOD BZ Legalisaties en Consulaire Zaken B&B1.3
Egmont II-B&B1.3
Rue des Petits Carmes / Karmelietenstraat 15
1000 Brüssel
Nummer: 100-0086141-39
IBAN: BE13100008614139
BIC: NBBEBEBB203- Mitteilung:
C2.1 - Legalisation + Art Dokument + betroffene Person + Land / Gemeinde der Bestimmung - Bearbeitungsfrist: mindestens 10 Werktage
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