Konsularische Dienste und Befugnisse
Vorteil Ihrer Anmeldung
Die Eintragung ins konsularische Bevölkerungsregister in einem Konsulat oder einer Botschaft Belgiens im Ausland bietet Ihnen die Möglichkeit, in Bezug auf die Führung ihrer Verwaltungsakte dieselben Dienstleistungen zu nutzen, die durch die Gemeindedienste in Belgien angeboten werden. Das Konsulat oder die Botschaft können Ihnen bei der Ausstellung eines Personalausweises oder der Ausgabe konsularischer Bescheinigungen helfen (z. B. Wohnsitz- / Meldebescheinigung, Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung, das Zusammenleben usw.). Über das Konsulat oder die Botschaft können Sie auch an bestimmten, in Belgien abgehaltenen Wahlen teilnehmen (föderale Parlamentswahlen, Wahlen zum europäischen Parlament, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat wohnen).
Auch Personen mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die zu Ihrer Familie gehören, können in den Bevölkerungsregistern eingetragen werden. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen belgischen konsularischen Personalausweis oder Reisepass und können nicht als belgische Wähler registriert werden. Für konsularische Hilfe müssen sie sich an die Vertretung ihres Herkunftslandes wenden.
Wenn Ihre Akte aktuell ist, können Ihnen die Botschaft oder das Konsulat flotter helfen, auch in Fällen, in denen Sie dringende Nothilfe brauchen (z. B. bei Unfällen, Katastrophen, Evakuierungen usw.).