Notarielle Befugnisse
Einleitung
Im Leben jedes Menschen treten bestimmte Ereignisse ein, für die der Betroffene sich an einen Notar wenden muss (z. B. Ehevertrag, Änderung der Ehebedingungen, Vertrag über eine nichteheliche Lebenspartnerschaft, Schenkung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Hypothekardarlehen, öffentliches Testament oder internationales Testament, Abwicklung eines Nachlasses, usw.)
Das gilt natürlich auch für Belgier, die im Ausland wohnen. Je nach Fall können sie sich für Verfahren, die mit Besitz, Familienrecht, ' zu tun haben, an die zuständige Behörde vor Ort oder an einen diplomatischen oder konsularischen Vertreter wenden.
Belgische Berufsdiplomaten üben in den Ländern, in denen sie akkreditiert sind, von Rechts wegen die notariellen Befugnisse aus, die in der belgischen Gesetzgebung zum Thema festgelegt sind, aber innerhalb der Grenzen von Artikel 5 des Gesetzes vom 10.07.1931
Auch Berufskonsule und die Honorarkonsule haben die notariellen Befugnisse, die ihnen vorab durch Ministerialerlass zuerkannt wurden.
Wenn sie sich an die Befugnisse halten, die in Artikel 5 festgelegt sind, wo der Grundsatz des 'belgischen Interesses' formuliert ist, dürfen die belgischen Vertreter im Ausland notarielle Urkunden mit derselben Befugnis erstellen wie ein Notar in Belgien. Jedenfalls wird jedoch die Bedingung gestellt, dass sie einen Urkundsentwurf von einem belgischen Notar erhalten haben (Notaribox).
Sie dürfen sich weigern, als Notar aufzutreten, wenn eine rechtliche oder faktische Schwierigkeit sie daran hindert.
In bestimmten Fällen müssen die belgischen Vertreter die Parteien sogar auffordern, eine notarielle Urkunde durch die zuständige lokale Instanz ausstellen zu lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass diese aus Gründen der nationalen Rechtsordnung eine durch den Posten erstellte Urkunde anficht oder nicht akzeptiert.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der am häufigsten vorkommenden notariellen Urkunden, für die Sie sich an belgische Botschaften und Konsulate wenden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Königlichen Verband Belgischer Notare.