Der Personalausweis für belgische Staatsangehörige im Ausland
Jeder belgische Staatsbürger im Alter ab 12 Jahren, der seinen Hauptwohnort im Ausland hat und sich in die Bevölkerungsregister der belgischen Botschaft oder des belgischen Berufskonsulats hat eintragen lassen, muss einen belgischen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis für belgische Staatsbürger im Ausland ist ein gültiges Reisedokument in den Mitgliedstaaten und einigen Nachbarländern der Europäischen Union. Der Personalausweis für belgische Staatsbürger im Ausland darf nicht mit dem Identitätsnachweis oder der Aufenthaltskarte, die die Behörden des Aufenthaltslandes ausstellen, verwechselt werden. Letztere haben nur auf dem Grundgebiet des Aufenthaltlandes Gültigkeit und offiziellen Wert.
Elektronischer Personalausweis (eID)
Seit 1 Dezember 2010 sind die belgischen Botschaften und Berufskonsulate zur Ausstellung elektronischer Personalausweise übergegangen.
Der elektronische Personalausweis (eID) hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ist jedoch auch nach dem Umzug in das Amtsgebiet einer anderen Botschaft oder eines anderen Konsulats oder nach der Rückkehr nach Belgien noch gültig. Der elektronische Personalausweis von belgischen Staatsbürgern, die seit August 2008 aus Belgien ins Ausland umgezogen sind und den Umzug bei ihrer Gemeinde gemeldet haben, ist in der Regel auch weiterhin gültig. Die Gültigkeit kann überprüft werden unter https://www.checkdoc.be/
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Belgische Staatsbürger im Ausland können den elektronischen Personalausweis auch mit einer Funktion (Zertifikate) ausstatten lassen, sodass sie sich über Internet auf eine international anerkannte und gesicherte Art identifizieren und Zustimmung (digitale Unterschrift) erteilen können. Belgische Staatsbürger, die diese Funktionen sofort nutzen möchten – was nur die obengenannten Botschaften und Konsulate anbieten können -, müssen den elektronischen Personalausweis persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat abholen.
Mehr Informationen zum elektronischen Personalausweis, zur Installation, … siehe www.eid.belgium.be
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Belgische Staatsbürger, die diese Funktionen noch nicht nutzen möchten, können die eID später jederzeit in allen belgischen Gemeinden oder in einer der oben erwähnten Botschaften oder einem Konsulat mit diesen Funktionen ausstatten lassen. Interessenten müssen selber persönlich vorstellig werden und den PUK-Code der eID, der ungefähr zeitgleich mit der Karte zugeschickt wurde, mitbringen.
Zur Beantragung eines belgischen Personalausweises benutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf einen belgischen Personalausweis (PDF, 244.22 Kb)".
Der Antrag wird nach Empfang des Formulars mit Bild und nach Zahlungseingang (17 Euro für einen elektronischen Personalausweis) bei der Botschaft oder dem Konsulat bearbeitet.
Hinweis: die geltenden Regeln für das Bild
Bitte Folgendes beachten:
* Kreuzen Sie die gewünschte Hauptsprache auf der Karte an
* Unterschreiben Sie im vorgesehenen Feld. Auch Kinder, die Schreiben gelernt haben (6 Jahre), müssen Namen oder Unterschrift im Feld eintragen. Kann ein Antragsteller aus medizinischen/körperlichen Gründen nicht unterschreiben, muss dem Antrag eine Erklärung beigelegt werden. In diesem Fall bleibt das Feld im Formular offen.
* Kreuzen Sie an, ob Sie sofort Zertifikate nutzen möchen. In diesem Falle müssen Sie die eID persönlich abholen
Hinweis: Der im Ausland ausgestellte nicht-elektronische Personalausweis behält seine Gültigkeit, verliert diese aber nach dem Umzug in das Amtsgebiet einer anderen Botschaft oder eines anderen Konsulats oder nach der Rückkehr nach Belgien.