Personenstand

Die Leiter(innen) belgischer Botschaften bzw. Generalkonsulate können in bestimmten Fällen als Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamte fungieren (Art. 10 des Gesetzes vom 12. Juli 1931 über bestimmte Personenstandsurkunden und die Zuständigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertreter in Sachen Personenstand).
Nachstehend finden Sie eine Zusammenstellung der Urkunden, die ausgestellt werden können, und allgemeine Hinweise bezüglich der Anerkennung ausländischer Urkunden in Belgien.