Belgische Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit schafft eine spezielle Bande zwischen einer natürlichen Person und einem bestimmten Staat. Als Gesetzestext findet das Gesetzbuch über die belgische Staatsangehörigkeit, in dem die Zuerkennung, die verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten, der Verlust und die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit geregelt sind, Anwendung. Besitzt eine Person eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten neben der belgischen, wird sie von den belgischen Behörden stets als Belgier angesehen.