Belgier in Notsituationen
Belgien ist im Ausland mit über hundert Botschaften und Konsulaten vertreten. Der Zuständigkeitsbereich der Botschaft erstreckt sich manchmal auch auf Nachbarländer, in denen Belgien keine Vertretungen hat.
Die Botschaften und Konsulate beschäftigen sich nicht nur mit einfachen diplomatischen Aufgaben, sondern fungieren auch als öffentliche Einrichtungen für Belgier im Ausland. Bis zu einem gewissen Grad leisten sie auch Belgiern, die sich in einer Notlage befinden, Hilfe.
Daneben bestehen noch zahlreiche Honorarkonsulate, die jedoch eingeschränkte Befugnisse haben. Diese Konsuln haben nicht immer die belgische Staatsangehörigkeit und sprechen auch nicht immer die Amtssprachen Belgiens.
Europäischer konsularischer Beistand
Konsularischer Beistand
Durch Weitblick und Vorsicht können Sie häufig ernste Probleme vermeiden. Kommt es jedoch dennoch zu einem unvorhergesehenen Vorfall, tun die belgischen Botschaften und Konsulate alles, was in ihrer Macht steht, um Ihnen zu helfen.
Sie können leider nicht alle Probleme lösen. Wenn sie handeln, müssen sie sich streng an die belgischen Gesetze, das internationale Recht und an das Recht und die Verfahren der Länder halten, in denen sie ihre Zuständigkeit ausüben.
Der konsularische Beistand ist demnach Personen vorbehalten, die ernsthaften Schwierigkeiten gegenüberstehen und für die die diplomatische Hilfe der letzte Ausweg ist. Diese Hilfe wird eingestellt, sobald sie wieder auf eigene Mittel zurückgreifen können.
Mit anderen Worten: Konsularischer Beistand wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Ihr Problem zu lösen.
Welche Art der Hilfe können Ihnen die Botschaften und Konsulate bieten?
Die folgende Liste bietet nur einen unvollständigen Überblick, weil jeder Fall anders ist. Aber im Allgemeinen kann eine Botschaft oder ein Konsulat:
- Ihnen bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses ein provisorisches Reisedokument ausstellen.
Dafür müssen Sie eine Kopie des Protokolls Ihrer Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der lokalen Polizeidienststelle sowie drei Passfotos neueren Datums mitbringen. Das Verfahren kann schneller abgewickelt werden, wenn Sie über ein anderes persönliches Dokument (zum Beispiel Ihren Führerschein), eine Kopie der verloren gegangenen oder gestohlenen Dokumente (notieren Sie die Nummern Ihrer Dokumente stets auf einem separaten Zettel) oder über Ihre Eintragungsnummer im Nationalregister (die auf Ihrem Personalausweis oder auf Ihrer SIS-Karte steht) verfügen.
- Ihnen helfen, Kontakt mit Personen in Belgien aufzunehmen, die Hilfe leisten können.
- Unterstützung bei der Suche nach Vermissten bieten. Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt allerdings bei den lokalen Behörden, die manchmal für die Suche Kosten in Rechnung stellen, die beträchtlich sein können.
- Ihnen eine Liste mit lokalen Rechtsanwälten, Ärzten und Dolmetschern zur Verfügung stellen.
- Ihnen Beistand leisten, wenn Sie festgenommen werden oder inhaftiert sind. Im Fall einer Festnahme oder Inhaftierung können Sie Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat informieren (lassen).
Im Rahmen des Möglichen bieten sie belgischen Häftlingen ihre Unterstützung an (hauptsächlich im humanitären Bereich). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre „Beistand für belgische Staatsangehörige, die im Ausland inhaftiert werden“, die bei unseren Botschaften und Konsulaten im Ausland oder beim Dienst Kommunikation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten, rue des Petits Carmes 15, 1000 Brüssel (Tel.: + 32 25018111) erhältlich ist. Sie können diese Broschüre jedoch auch hier (PDF, 1.61 MB) abrufen.
Was Sie von einer Botschaft oder einem Konsulat nicht erwarten können
- Beistand bei Privatangelegenheiten (insbesondere Zahlung von Hotelrechnungen, Arztrechnungen, Zollgebühren, Geldbußen, Gerichtskosten usw.)
- Reservierung eines Hotelzimmers, Suche nach einer Unterkunft, Aufbewahrung Ihres Gepäcks, Beschaffung einer Arbeitserlaubnis oder einer Beschäftigung.
- Unterstützung für eine Vorzugsbehandlung in einem Krankenhaus, bei einem Arzt, bei einer Inhaftierung, bei Ausflügen oder Besichtigungen, Unterstützung bei Gerichtsverfahren oder Hilfe, um Sie aus dem Gefängnis zu holen.
- Hilfe für eine Verlängerung Ihres Visums, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Arbeitserlaubnis.
- Beistand für Häftlinge mit doppelter Staatsangehörigkeit, wenn diese sich im Land ihrer anderen Staatsangehörigkeit aufhalten.
Beistand in Krisensituationen
Ist eine Gruppe von Belgierinnen und Belgiern einer potenziellen Gefahr ausgesetzt oder befindet sich diese in einer wirklich schwerwiegenden Situation, die energische Maßnahmen erfordert (Evakuierung, massive Verbreitung von Informationen, Gesundheitsschutz usw.), richtet der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten ein Krisenzentrum ein.
Welche Hilfe kann das Krisenzentrum leisten?
Sobald das Krisenzentrum eingerichtet und einsatzfähig ist, arbeitet es mit den belgischen Vertretungen im Ausland, den betroffenen Reiseveranstaltern und -unternehmen, den Versicherungen und den anderen Abteilungen des FÖD Auswärtige Angelegenheiten in Europa zusammen. Die Hauptaufgabe des Krisenzentrums besteht darin, mit allen diesen Instanzen sowie mit den betroffenen Angehörigen und Bekannten in Belgien Informationen und Krisenpläne auszutauschen. Ein Team aus Koordinatoren und Telefonisten setzen alles daran, die Identität der betroffenen Belgierinnen und Belgier festzustellen, diese ausfindig zu machen und sie gegebenenfalls an einem sicheren Ort unterzubringen. Das Krisenzentrum ist somit die Kommunikations- und Koordinationsstelle im Krisenfall.
In den schlimmsten Fällen wird manchmal eine Rückführung ins Heimatland organisiert. Die Rückführung ist jedoch weder ein standardisiertes Verfahren noch ein „Bürgerrecht“. Meist werden die Reisenden in der Rubrik „Reisehinweise“ auf bestehende (große) Gefahren in bestimmten Ländern und Regionen hingewiesen.
Was das Krisenzentrum für Sie nicht tun kann:
- Medizinische Ratschläge erteilen. Hierfür sind ausschließlich die ärztlichen Mitarbeiter oder die Polizei vor Ort zuständig.
- Einen Sterbefall mitteilen. Hierfür ist ausschließlich die lokale Polizei in Belgien zuständig.
- Mit (einem) Familienmitglied(ern) im Ausland Kontakt aufnehmen. Das Krisenzentrum sammelt alle nützlichen Informationen und übermittelt sie der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat, die/das im Ausland die Informationen entsprechend den Bestimmungen des eigenen Krisenplans weiterleitet.
Europäischer konsularischer Beistand
Wenn Sie sich in einem Land befinden, in dem Belgien über keine Vertretung verfügt, können Sie sich an die Vertretung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union wenden (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern). Die Vertretungen dieser Länder werden Ihnen mitteilen, wie Sie vorgehen müssen und ob sie Ihnen direkt helfen können.
Die Hilfe dieser Vertretungen beschränkt sich auf wirkliche Notfälle (Todesfälle, Unfälle mit schweren Verletzungen, schwere Krankheiten, Rückführung aus medizinischen Gründen, Festnahme oder Inhaftierung). Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses können sie Ihnen außerdem ein provisorisches Reisedokument ausstellen.
Es kann selbstverständlich nicht garantiert werden, dass Ihnen in der Vertretung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union in Ihrer Sprache geholfen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine gängige europäische Sprache verwendet.
