Konsularische Dienstleistungen im Ausland
A. Welche Dienstleistungen werden von den belgischen Konsularbeamten angeboten?
- Lesen Sie die Informationen unter Reisen im Ausland, wenn Sie Belgier/in sind und vorübergehend im Ausland reisen.
- Lesen Sie die Informationen unter Administrativer Konsularbeistand, wenn Sie Belgier/in sind und dauerhaft im Ausland ansässig sind.
B. Welche Dienstleistungen werden von den belgischen Konsularbeamten NICHT angeboten?
- In Privatangelegenheiten eingreifen (beispielsweise Zahlung von Hotelrechnungen, medizinischen Kosten, Zolltransaktionen, Geldbußen oder Gerichtskosten, Rechtssachen, Zahlung von Kautionen, Amit Gewalt ein entführtes Kind zurückholen oder einen Minderjährigen zu beherbergen, eine zivile belgische Verfügung im Ausland durchzusetzen oder ein anderes Land zu zwingen, eine Streitigkeit familiärer Art zu regeln, Untersuchung eines Verbrechens oder eines Todes usw.).
- Ihnen ein Hotelzimmer buchen, eine Unterkunft besorgen oder Ihr Gepäck aufbewahren, Ihnen eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsplatz beschaffen.
- Sicherstellen, dass Ihnen in Krankenhäusern, bei Ärzten, in einer Haftanstalt, bei Ausflügen oder Besuchen eine Sonderbehandlung gewährt wird, Ihre Entlassung aus der Haftanstalt erwirken oder in einem Gerichtsverfahren eingreifen.
- Die Verlängerung Ihres Visums, Ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder Ihrer Arbeitserlaubnis einholen.
- Zugunsten der Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit eingreifen, wenn diese sich im Land ihrer anderen Staatsangehörigkeit befinden.
Der administrative Konsularbeistand im Ausland wird von mehr als hundert belgischen General- und Berufskonsulaten geleistet.
Die General- und Berufskonsulate befinden sich hauptsächlich in der Hauptstadt oder in anderen Städten des Landes, für die sie zuständig sind. Der Konsularbezirk erstreckt sich mitunter auf andere Nachbarländer, in denen Belgien über keine konsularische Vertretung verfügt.
Konsulate erbringen öffentliche Dienstleistungen für Belgier im Ausland.
Seit Inkrafttreten des Konsulargesetzbuchs am 15.06.2014 wird administrativer Beistand lediglich den Belgiern gewährt, die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind. Der administrative Beistand für Belgier, die nicht in diesen Registern eingetragen sind, beschränkt sich auf die Ausstellung von Rückkehrausweisen, sofern die Ausstellungsbedingungen erfüllt sind.
Belgiern mit Wohnsitz im Ausland wird empfohlen, stets Kontakt zum General- oder Berufskonsulat in ihrem Wohnsitzland aufzunehmen, bevor sie sich an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel wenden.
Formulare
Konsularische Tarife
Eintragung
- Vor Ihrem Wegzug
- Verfahren
- Rückkehr nach Belgien oder Wegzug in ein anderes Land
- Datenschutzerklärung
Personalausweis für Belgier im Ausland
Notariat
- Vollmacht
- Eheverträge und Güterstände
- Nachlass, Schenkungen und Testamente
- Notarielle Urkunden in konsularischen Vertretungen
Wahlen
Belgischer Reisepass
- Einen neuen Reisepass beantragen
- Wann müssen Sie ihren Reisepass erneuern?
- Verlust oder Diebstahl
- In dringenden Fällen
- Reisedokument für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer
- Fehlerhafter Reisepass oder technisches Problem bei der Antragstellung
- EU-Regelung
- Häufig gestellte Fragen
Personenstand
- Geburt
- Abstammung
- Internationale Adoption
- Namenserteilung
- Eheschließung
- Zusammenwohnen
- Scheidung
- Tod
- Personenstandsurkunden
Beglaubigungen
Belgische Staatsangehörigkeit
- Verleihung der belgischen Staatsangehörigkeit vor dem Alter von 18 Jahren
- Annahme der belgischen Staatsangehörigkeit nach dem Alter von 18 Jahren
- Verlust, Erhaltung und Einziehung der belgischen Staatsangehörigkeit
- Mehrere Nationalitäten
- Verfahren und Dokumente
- Bescheinigung der Nationalität
Pension
Auszug aus dem belgischen Strafregister
Soziale Sicherheit im Ausland