Zuerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Ein Kind erhält von Rechts wegen die belgische Staatsangehörigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt sind und gegebenenfalls infolge einer Handlung des belgischen Elternteils.
Dann handelt sich um die Zuerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Geboren als Kind eines belgischen Elternteils
- Anerkennung durch einen Belgier/eine Belgierin
- Adoption eines minderjährigen Kindes durch einen Belgier/eine Belgierin
- Geburt in Belgien
- Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit zusammen mit einem Elternteil/Adoptivelternteil