Administrative Unterstützung für Belgier, die ins konsularische Bevölkerungsregister eingetragen sind

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Der administrative Konsularbeistand im Ausland wird von mehr als hundert belgischen General- und Berufskonsulaten geleistet.   

Sie befinden sich hauptsächlich in der Hauptstadt oder in anderen Städten des Landes ihres Amtsbereichs.
Der Amtsbereich erstreckt sich mitunter auf andere Nachbarländer, in denen Belgien über keine konsularische Vertretung verfügt.    

Der administrative Beistand, wie die Ausstellung von Reisepässen, e-ID, Kids-ID, konsularischen Bescheinigungen und so weiter, wird lediglich den Belgiern gewährt, die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind. Hier finden Sie eine Übersicht dieser konsularischen Dienste.

Belgiern mit Wohnsitz im Ausland wird empfohlen, stets Kontakt zum General- oder Berufskonsulat in ihrem Wohnsitzland aufzunehmen, bevor sie sich an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel wenden.  

Der administrative Beistand, der Belgiern gewährt wird, die nicht in dieses Register eingetragen sind, beschränkt sich auf die Ausstellung eines zeitlich befristeten Reisedokumentes, wenn die Ausstellungsbedingungen erfüllt sind. Informieren Sie sich unter der Rubrik Im Ausland unterwegs.


Welche Dienstleistungen werden von den belgischen Konsularbeamten nicht angeboten?   

  • In Privatangelegenheiten eingreifen wie Hotelreservierungen, Zahlung von Hotelrechnungen, Aufbewahrung von Gepäck, Wohnungssuche, Arztkosten, Zollgebühren, Geldbußen oder Gerichtskosten, Zahlung von Kautionen, gezwungene Rückholung eines entführten Kindes oder Unterbringung eines Minderjährigen, Durchsetzung einer zivilen belgischen Verfügung im Ausland oder ein anderes Land dazu zu zwingen, eine Streitigkeit familiärer Art zu regeln, Untersuchung eines Verbrechens oder eines Todes usw.
     
  • Sicherstellen, dass Ihnen in Krankenhäusern, bei Ärzten, in einer Haftanstalt, bei Ausflügen oder Besuchen eine Sonderbehandlung gewährt wird, Ihre Entlassung aus der Haftanstalt erwirken oder in einem Gerichtsverfahren eingreifen.  
     
  • Vermittlung einer Arbeitsstelle, Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder Ihrer Arbeitserlaubnis oder Verlängerung Ihres Visums.