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Einleitung
Erwägen Sie, nach Ihrer Pensionierung neue Horizonte zu entdecken?
Eine neue Umgebung, ein anderes Klima und vielleicht sogar eine andere Sprache: Ein Leben im Ausland kann eine bereichernde Erfahrung sein. Gleichzeitig bringt es aber auch praktische Herausforderungen mit sich. Daher ist es gut, sich im Voraus Gedanken darüber zu machen, wie Sie den Kontakt zu Ihren Liebsten aufrechterhalten können und welche Einrichtungen es in Ihrem neuen Heimatland gibt.
Ab einem gewissen Alter kann es sinnvoll sein, sich im Voraus zu informieren, welche Lösungen es in Ihrem neuen Heimatland für die Unannehmlichkeiten gibt, die das Alter mit sich bringen kann, z. B. eingeschränkte Mobilität oder Pflegebedarf.
Eine gute Vorbereitung wird Ihnen helfen, Ihren neuen Lebensabschnitt in vollen Zügen zu genießen. Die konsularischen Dienste stehen Ihnen gerne mit Informationen zur Verfügung, jedoch liegt es in Ihrer Verantwortung und der Ihrer Angehörigen, rechtzeitig die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise Versicherungen und Gesundheitsversorgung. Diese Broschüre bietet Ihnen nützliche Informationen und praktische Tipps für einen guten Start.
Das Land, in dem Sie leben werden
Haben Sie alle notwendigen Informationen über das Land, in dem Sie leben werden?
In der Rubrik „Reiseempfehlungen“ auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten finden Sie viele gute Ratschläge, nicht nur für die Reise zu Ihrem Zielort, sondern auch für einen dauerhaften Aufenthalt vor Ort. Mit einer guten Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten werden Sie sich dort viel schneller heimisch fühlen.
Auf dieser Website finden Sie auch einen Link, der Sie zur für Ihr Reiseziel zuständigen belgischen konsularischen Vertretung führt. Auf den Websites unserer konsularischen Vertretungen finden Sie noch weitere praktische Informationen, um sich optimal auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten.
Anmeldung im Ausland
Wussten Sie, dass Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat zu Ihrem neuen Rathaus wird?
Wer Belgien dauerhaft verlässt, um sich für mehr als drei Monate im Ausland niederzulassen, muss sich bei der belgischen Gemeinde abmelden. Melden Sie sich bei der für Ihren neuen Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung an und halten Sie diese über jede Änderung Ihrer persönlichen Daten auf dem Laufenden. Ohne Anmeldung kann Ihnen die Vertretung weder einen Personalausweis noch einen Reisepass oder eine Konsularbescheinigung ausstellen.
Geben Sie bei der Anmeldung stets die Kontaktdaten einer Ansprechperson an, z. B. eines Familienmitglieds oder eines engen Freundes. Sollte unsere konsularische Vertretung auf eine Situation aufmerksam werden, die Sie nicht selbst bewältigen können, können unsere
Mitarbeiter mit der betreffenden Person Kontakt aufnehmen. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht. Es ist ratsam, jemanden zu bevollmächtigen, der wichtige Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Anmeldeformalitäten finden Sie auf der Website der für Ihren neuen Wohnort zuständigen konsularischen Vertretung.
Pension
Sie sind bereits in Belgien pensioniert und möchten Ihre Pension im Ausland beziehen?
Wenn Sie den Föderalen Pensionsdienst zwei Monate vor Ihrer Abreise informieren, kann Ihre Pension weltweit ohne Unterbrechung weitergezahlt werden.
Bitte beachten Sie das Risiko einer plötzlichen Schließung Ihres belgischen Bankkontos, wenn Sie sich in einem Rechtsgebiet aufhalten, das nicht den Empfehlungen internationaler Organisationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entspricht. Eine Übersicht der betroffenen Länder finden Sie auf den Websites des Rates der Europäischen Union und der Financial Action Task Force, die unten unter „Nützliche Links” aufgeführt sind.
Sie sind noch nicht pensioniert, möchten jedoch einen Antrag stellen?
Der Föderale Pensionsdienst und das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) können Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Das genaue Verfahren hängt nämlich nicht nur von Ihrem Wohnsitzland ab, sondern auch von dem Land, in dem Sie Ihre Pensionsansprüche erworben haben.
Der Föderale Pensionsdienst und das LISVS werden Sie auch über die Notwendigkeit informieren, regelmäßig eine Lebensbescheinigung einzureichen. Für besondere Fälle, wie Grenzgänger, Saisonarbeiter und Expatriates, gibt es spezielle Verfahren.
Gesundheitswesen
Haben Sie eine Kranken- und Krankenhausversicherung, die auch medizinische Evakuierungen abdeckt? Sind Ihre Medikamente an Ihrem neuen Wohnort verfügbar?
Mit zunehmendem Alter treten eher gesundheitliche Probleme auf, die dazu führen können, dass man weniger selbstständig ist. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung können sich schnell summieren. In einigen Ländern wird mitunter eine Vorauszahlung bei der Ankunft im Krankenhaus verlangt. Seien Sie also gut vorbereitet! Unsere Konsulate können sich niemals an medizinischen Kosten beteiligen.
Die konsularische Vertretung kann Ihnen helfen, aber nur in zweiter Linie. Bei Problemen sollten Sie und/oder Ihre Angehörigen immer zuerst selbst nach einer Lösung suchen.
Unsere konsularischen Vertretungen können niemals eine Versicherung ersetzen. Sie können Sie jedoch im Rahmen ihrer Befugnisse bei bestimmten administrativen oder anderen Schritten Unterstützung bieten.
Ihre Krankenkasse kennt alle Einzelheiten zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme zwischen Belgien und Ihrem Zielland. Sie können diesbezüglich auch die Website Leaving Belgium des FÖD Soziale Sicherheit konsultieren.
Nach europäischem Recht können belgische Pensionierte ihre Krankenversicherungsansprüche in ein anderes Land der Europäischen Union übertragen, in dem sie ihre Pension verbringen möchten. Belgien hat zudem bilaterale Abkommen mit bestimmten nicht-europäischen Ländern geschlossen, wobei dasselbe Prinzip gilt.
Steuern
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Ihrem zukünftigen Land? Wenn ja, welche Bestimmungen enthält es? Wo wird Ihr steuerlicher Wohnsitz sein? Wird Ihre Pension in Belgien oder in Ihrem zukünftigen Land besteuert?
Alle Antworten auf diese wichtigen Fragen finden Sie auf Ihrer persönlichen MyMinFin-Seite beim FÖD Finanzen sowie beim Föderalen Pensionsdienst und dem LISVS.
Haustiere
Möchten Sie Ihr Haustier während Ihrer Pension im Ausland bei sich haben?
Von einigen Ausnahmen abgesehen kann Ihr Hund oder Ihre Katze mit Ihnen in ein anderes Land der Europäischen Union reisen, wenn das Tier einen elektronischen Chip oder eine deutlich lesbare und vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung trägt, gegen Tollwut geimpft wurde und einen gültigen europäischen Heimtierausweis besitzt.
Die Vorschriften für Reisen mit Haustieren in ein Land außerhalb der Europäischen Union sind von Land zu Land unterschiedlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vor Ihrem Umzug an den FÖD Volksgesundheit, die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes. Prüfen Sie auch, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um mit Ihrem Haustier nach Belgien zurückzureisen.
Verlust der Selbstständigkeit
Sind Sie auf eine Situation vorbereitet, die Sie selbst nicht bewältigen können?
Eine Vertrauensperson, die Ihre Wünsche für den Fall kennt, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, und deren Kontaktdaten der konsularischen Vertretung vorliegen, ist unerlässlich. Denken Sie auch daran, jemanden zu bevollmächtigen, der wichtige Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Lokale Verbände können Sie über Hilfs- und Betreuungsmöglichkeiten bei Verlust der Selbstständigkeit informieren, insbesondere über die Kosten für Altenheime.
Versterben
Haben Sie Ihre Angehörigen oder Ihren Hausarzt schriftlich über Ihren letzten Willen informiert? Oder haben Sie ein formelles Testament gemacht und registriert?
Überlassen Sie schwierige Entscheidungen nicht denjenigen, die zurückbleiben. Sie können ein solches Dokument in jedem Alter verfassen und Ihre Meinung jederzeit ändern. Informieren Sie die konsularische Vertretung darüber, wer Ihren letzten Willen kennt bzw. bei welchem Notar Ihr Testament liegt.
Denken Sie auch an eine Bestattungsversicherung, die die Kosten für die Beerdigung und eine eventuelle Überführung Ihres Leichnams nach Belgien abdeckt.
Nützliche Links
- FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Reiseempfehlungen
- FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Reisedokumente
- FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Für Belgier im Ausland
- FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Botschaften und Konsulate
- Föderaler Pensionsdienst
- Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS)
- Financial Action Task Force (FATF) - Liste von Ländern, in denen die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als unzureichend angesehen werden
- Rat der Europäischen Union: EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
- FÖD Finanzen - MyMinFin
- FÖD Volksgesundheit - Reisen mit Tieren
- FÖD Soziale Sicherheit - Leaving Belgium
- Europäische Kommission - Solvit: Wenn Sie in einem anderen EU-Land ein Problem haben, weil eine Behörde das EU-Recht nicht ordnungsgemäß einhält
- Union francophone des Belges à l'étranger
- Vlamingen in de Wereld