-
Zuletzt aktualisiert am
Wo erhalte ich Informationen über die vorzulegenden Dokumente und über die Dauer der verschiedenen Verfahren in Sachen belgische Staatsangehörigkeit?
- Wenn Ihr Hauptwohnort in Belgien liegt, ist das Standesamt Ihrer Gemeinde zuständig.
- Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich an die belgische berufskonsularische Vertretung Ihres Hauptwohnortes im Ausland
Welche Voraussetzungen gelten für die vorzulegenden Dokumente?
Die im Rahmen des Staatsangehörigkeitsantrags vorzulegenden Dokumente müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alle von ausländischen Behörden ausgestellten Dokumente müssen von der belgischen berufskonsularischen Vertretung vor Ort legalisiert werden. In manchen Fällen ist eine Legalisierung der Dokumente nicht erforderlich.
- Dokumente, die nicht in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache verfasst sind, müssen in eine dieser drei Sprachen übersetzt werden, je nach der Gemeinde, wo die Staatsangehörigkeit beantragt wird. Wenn die Staatsangehörigkeit in einer belgische berufskonsularischen Vertretung beantragt wird, müssen nicht alle Dokumente Ihrer Akte in derselben Landessprache verfasst sein. Übersetzungen müssen von einem beeidigten Übersetzer angefertigt sein. In Belgien kann die Liste der beeidigten Übersetzer beim Gericht erster Instanz eingesehen werden. Die Unterschrift ausländischer beeidigter Übersetzer muss beglaubigt werden.
- Ein Dokument kann mehrere Angaben enthalten;
- Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Abschrift der Originale vorgelegt werden. Die ausstellende Behörde muss die Abschriften beglaubigen;
- Zum Zeitpunkt der Staatsangehörigkeitserklärung dürfen die Dokumente nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr zu diesem Thema: Belgische und ausländische Personenstandsurkunden