Belgischer Reisepass

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Biometrie und EU-Rechtsvorschriften

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2004 war Belgien ein Pionier: Die Reisepässe wurden mit einem Chip versehen. In diesem Chip sind die persönlichen Daten, die Unterschrift sowie das Lichtbild des Inhabers gespeichert.

Zehn Jahre später, im April 2014, enthielten alle neuen belgischen Reisepässe, die ausgestellt wurden, im Chip auch die Fingerabdrücke der Inhaber.

Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt auf der Grundlage einer europäischen Vorgabe, die etwa 500 Millionen europäische Bürger betrifft.

 
Ein doppeltes Sicherheitsziel

Mit der Einführung der biometrischen Reisepässe will die Europäische Union die Sicherheit erhöhen, und zwar:

  • der BürgerInnen selbst: mit der Garantie eines fast fälschungssicheren Reisedokuments und folglich einem erhöhten Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten;
  • des Grundgebiets: mit der Bekämpfung des Identitätsbetrugs, der in vielen Staaten stets häufiger vorkommt.

 
Sonderregelung für die Speicherung der Fingerabdrücke

Jeder Antragsteller muss seine Fingerabdrücke registrieren lassen.
Die Europäische Union hat 2 Ausnahmen vorgesehen:

  1. Kinder unter zwölf Jahren;
  2. Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch und definitiv unmöglich ist (wegen eines fehlenden Fingers, einer Behinderung oder Missbildung der Hand, usw.).

 
Ein sicherer und fälschungssicherer Reisepass

Seit Ende 2013 ist Belgien der 39. Staat, der an der Public Key Directory (PKD) der ICAO (Internationalen Zivilluftfahrorganisation) teilnimmt. PKD ist ein internationales System, das den Austausch von Zertifikaten zur Überprüfung der Authentifizierung und Integrität elektronischer Chips, zum Beispiel in Reisepässen, ermöglicht. Anhand eines komplexen Austauschs von Codes können die PKD-Mitgliedstaaten so auch mit Sicherheit feststellen, dass ein an der Grenzkontrolle vorgelegter Reisepass tatsächlich von einer offiziellen ausländischen Behörde ausgestellt worden ist. Mithilfe des PKD kann jeder Versuch der Fälschung des Reisepasses oder der Änderung der Daten auf dem Chip sofort an der Grenze aufgedeckt werden.

Der Außengrenzenfonds der Europäischen Kommission hat den Beitritt von Belgien zum PKD der ICAO kofinanziert.

 
Gesetzestexte

Die Sicherung der Reisedokumente auf europäischer Ebene begann Anfang der 2000er Jahre und wurde entwickelt auf der Grundlage:

  • der EU-Verordnung 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004;
  • des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 28.02.2005 zum Gesichtsbild;
  • des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 28.06.2006 zu den Fingerabdrücken.