Belgischer Reisepass

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den belgischen Reisepass.

Häufig gestellte Fragen über den belgischen Reisepass

Häufig gestellte Fragen über den belgischen Reisepass.
  1. Zuletzt aktualisiert am

1. Wie kann ich als Elternteil sichergehen, dass ein belgischer Reisepass für mein belgisches Kind nur mit meiner Zustimmung ausgestellt werden kann?


Ihr Kind lebt in Belgien


Wenn ein Elternteil einen belgischen Reisepass für sein Kind beantragt, muss die Gemeinde laut der aktuellen Gesetzgebung davon ausgehen, dass der andere Elternteil dem stillschweigend zustimmt, außer wenn es klare und konkrete Gründe für Zweifel gibt.

Sie können als Elternteil dafür sorgen, dass die Ausstellung eines belgischen Reisepasses für Ihr Kind nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich ist. Folgen Sie dafür den Anweisungen in diesem Formular (Französisch (PDF, 464.24 KB) oder Niederländisch (PDF, 461.71 KB))

Das Formular betrifft nur den belgischen Reisepass, weil Belgien nicht für die Reisepässe anderer Länder zuständig ist.


Ihr Kind lebt im Ausland


Die lokale Gesetzgebung gilt. Selbst wenn es um einen belgischen Reisepass und ein belgisches Kind geht, müssen die lokalen Regeln in Bezug auf die elterliche Gewalt beachtet werden, da das Kind in einem anderen Land lebt.

Zu diesem Thema können Sie per E-Mail: passeport@diplobel.fed.be Kontakt mit dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten aufnehmen.

 
2. Ich reise mit meinem Kind, aber wir haben nicht denselben Nachnamen. Kann dies problematisch sein?


Dass ein Erwachsener, mit einem Kind reist, das nicht den gleichen Nachnamen hat, ist sicherlich nicht von vornherein verdächtig oder beunruhigend. Bei Polizeikontrollen gibt es fast nie Probleme, nur weil der Nachname des Kindes von dem des Elternteils abweicht. Wenn Sie bei möglichen Fragen jedoch Erklärungen oder Beweise über den unterschiedlichen Nachnamen geben wollen, können Sie einen mehrsprachigen Auszug aus der Geburtsurkunde mitnehmen. Diesen Auszug erhalten Sie bei der belgischen Gemeinde, in der Ihr Kind lebt/ die Geburtsurkunde ausgestellt worden ist. Darauf steht auch Ihr Nachname als Elternteil.

 
3. Muss ein Kind eine Zustimmung der Eltern haben, um ohne seine Eltern im Rahmen eines Schulausflugs oder mit einer Jugendbewegung zu reisen?


Nein.

Die "Zustimmung der Eltern" ist ein Verfahren, im Rahmen dessen ein Elternteil seinen Kindern oder beide Eltern ihren Kindern erlauben, ohne sie zu reisen.

Die Zustimmung der Eltern ist daher nicht notwendig für eine normale Identitätskontrolle einer Jugendgruppe, in unbeschwerten Situationen wie einem Schulausflug oder einem Jugendlager, ganz bestimmt nicht innerhalb eines Landes der Europäischen Union.

Eine Kinder- oder Jugendgruppe in Begleitung ihrer Lehrer oder Betreuer ist nicht besorgniserregend.
Achtung: jeder muss einen Personalausweis oder einen Reisepass bei sich führen.

Die Polizei kann um zusätzliche Informationen bitten, wenn sie sich Fragen über die Reise stellt, selbst wenn eine Zustimmung der Eltern vorliegt.

 
4. Kann ich eine Kopie meines belgischen Reisepasses beglaubigen lassen?


Ja.

Seit Juli 2018 räumt der FÖD Auswärtige Angelegenheiten den Gemeinden und konsularischen Vertretungen die Möglichkeit ein, Kopien der Personaldatenseite des belgischen Reisepasses zu beglaubigen.

Die beglaubigte Kopie darf nicht als Reisedokument verwendet werden und ein entsprechender Vermerk wird auf der Kopie angebracht („diese beglaubigte Kopie stellt kein Reisedokument dar“).

Zur Verwendung im Ausland muss die Kopie legalisiert oder mit einem Apostillestempel versehen werden