Der belgische Reisepass

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den belgischen Reisepass.

Ordentlicher Reisepass

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über das Antragsverfahren für einen belgischen Reisepass.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Ein belgischer Reisepass ist ein weltweit anerkanntes Reisedokument, das von den belgischen Behörden ausgestellt wird. Der Pass hat die Form eines kleinen Buches mit einem burgunderroten Einband, auf dem "Europäische Union" und "Königreich Belgien" in goldener Farbe aufgedruckt sind.

Um einen belgischen Reisepass zu beantragen, müssen Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Melderegister einer belgischen Gemeinde, einer Botschaft oder eines Konsulats eingetragen sein.
 

Wo ist der Antrag zu stellen?


Wo Sie einen belgischen Pass beantragen können, hängt davon ab, wo Sie sich aufhalten und wo Sie im Melderegister eingetragen sind.

Wenn Sie in einer belgischen Gemeinde gemeldet sind, müssen Sie Ihren Reisepass bei dieser Gemeinde beantragen. Oder am Schalter des Super-schnell-Verfahrens in Brüssel, allerdings nur, wenn Sie Ihren Pass in diesem Super-schnell-Verfahren beantragen.

Wenn Sie in einer belgischen Botschaft oder einem belgischen Konsulat gemeldet sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Pass zu beantragen:

  • bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat, in dem Sie registriert sind
  • bei jeder anderen belgischen Botschaft oder jedem anderen belgischen Konsulat
  • bei einer lokalen Behörde in Belgien:
    • Bei der letzten Gemeinde, in der Sie in Belgien gemeldet waren;
    • oder, wenn Sie nie in Belgien gelebt haben, bei der Gemeinde, in der Sie geboren wurden;
    • oder, wenn Sie nie in Belgien gelebt haben und nicht in Belgien geboren sind, bei einer Gemeinde Ihrer Wahl.
       

Wie läuft die Beantragung ab?


Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis und Ihrem bisherigen Reisepass aus, falls Sie bereits einen hatten.

Für die Beantragung eines Reisepasses wird Folgendes benötigt:

  • Ihr Passfoto in Farbe: sehr ähnlich und aktuell;
  • Ihre Fingerabdrücke: ab dem 12. Lebensjahr, 2 Fingerabdrücke, in der Regel von den Zeigefingern; und
  • Ihre Unterschrift: ab dem 6. Lebensjahr möglich, sobald das Kind seinen Namen schreiben kann - die Unterschrift dient hier nicht als Verpflichtung, sondern als Identitätsmerkmal.

Übrigens: Viele Botschaften und Konsulate sowie Gemeinden machen Ihr Passfoto selbst, Sie müssen also kein Foto mitbringen.

Für kleine Kinder, die noch nicht gut stillsitzen und nicht brav in die Kamera schauen können, ist es dennoch am besten, ein Foto mitzubringen.

Wenn Sie ein Foto machen, muss es den internationalen, technischen Standards für die automatische Gesichtserkennung an Grenzen und Flughäfen entsprechen.
 

Biometrische Daten und Schutz personenbezogener Daten


Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift sind die biometrischen Daten in einem Reisepass.

Foto und Unterschrift sind auf der Personalienseite des Reisepasses zu sehen, die Fingerabdrücke befinden sich auf dem Chip im Reisepass.

Die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Sicherheit von Identitäts- und biometrischen Daten, die für einen Reisepass verwendet werden, sind durch internationale, europäische und nationale Vorschriften geregelt und geschützt.
 

Gültigkeit


Ein Reisepass für Minderjährige ist 5 Jahre, ein Reisepass für Erwachsene 7 Jahre lang gültig.

Ein Reisepass kann seine Verwendbarkeit und Gültigkeit verlieren, wenn das Foto nicht mehr ähnlich ist (dies ist bei kleinen Kindern ein wichtiges Kriterium), der Reisepass beschädigt ist, der Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder der Reisepass voll ist.

Ein Reisepass kann also jederzeit ersetzt werden, auch weit vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.
 

Pässe für Minderjährige


Die in Belgien lebenden Personen

In Belgien gilt der Grundsatz der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge. Das bedeutet, dass ein Elternteil ohne den anderen Elternteil viele Dinge für sein Kind regeln kann, ohne dass der andere Elternteil seine ausdrückliche Zustimmung geben muss. Es beruht auf der stillschweigenden Zustimmung des anderen Elternteils und der gegenseitigen Absprache zwischen den Eltern. Nur wenn es Gründe gibt, an der Zustimmung des anderen Elternteils zu zweifeln, sollte dessen ausdrückliche Zustimmung überprüft werden.

In Belgien kann daher ein Elternteil den Reisepass für das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder beantragen. Da der Pass bei seinem Inhaber, in diesem Fall dem Kind, verbleiben muss, muss der Passantrag von einem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind mit dem anderen Elternteil auf eine Reise geht, für die ein Reisepass erforderlich ist, muss der Reisepass des Kindes mitgeführt werden.

Wenn es Gründe gibt, an der Zustimmung des anderen Elternteils zu zweifeln, sollte die Gemeinde auch die Zustimmung des anderen Elternteils einholen.

Ein Elternteil, der nicht möchte, dass ein Reisepass ohne sein Wissen und seine Zustimmung ausgestellt wird, kann das in FAQ1 beschriebene Verfahren anwenden.
 

Die im Ausland lebenden Personen

Auch wenn das Kind Belgier ist, schreibt Belgien selbst vor, dass die Vorschriften über die elterliche Sorge des Landes, in dem das Kind lebt, anzuwenden sind. Dies kann bedeuten, dass je nach dem Land, in dem das belgische Kind lebt, manchmal ein zusammenlebender Elternteil den Pass beantragen kann und manchmal die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist.
 

Manchmal längere Lieferzeiten!


Die Lieferfristen beginnen, nachdem die elektronisch übermittelte Anfrage im Produktionszentrum eingetroffen ist.

In einigen Fällen werden Passanträge nicht sofort an das Produktionszentrum weitergeleitet, sondern zunächst zur Überprüfung an die Botschaft/das Konsulat, in dem der Belgier registriert ist. Oder der Antrag wird zunächst dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten zur Überprüfung vorgelegt, z. B. wenn der Antragsteller Probleme mit der Polizei oder den Justizbehörden hat oder wenn in letzten fünf Jahren vor der Beantragung des Passes zwei oder mehr Pässe auf den Namen des Antragstellers als verloren oder gestohlen registriert wurden (häufiger Verlust oder Diebstahl).

Aufgrund dieser zusätzlichen Kontrollen können sich die Lieferzeiten verlängern.
 

Herausgabe


Der Reisepass wird dem Antragsteller ausgehändigt. Wenn der Antragsteller minderjährig ist, wird der Pass einem Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, ausgehändigt. Denn der Pass muss bei dem Kind bleiben.

Bei der Beantragung und Ausstellung bei der Gemeinde, der Botschaft oder dem Konsulat kann der Antragsteller jedoch eine Person angeben, die den Pass abholen wird.

Stellt sich erst nach der Beantragung heraus, dass der Pass von einer anderen Person abgeholt werden soll, kann das Vollmachtsformular des Außenministeriums oder ein kommunales Vollmachtsformular zu diesem Zweck verwendet werden.

Am Schalter des Super-schnell-Verfahrens gilt die Regel: Der Pass für einen Erwachsenen kann vom Inhaber selbst oder von einem erwachsenen Familienmitglied abgeholt werden, der Pass für einen Minderjährigen wird einem mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil ausgehändigt.

Die Botschaften und Konsulate können den Reisepass auch an die Heimatadresse des Antragstellers senden, sofern die Versandart sicher und nachverfolgbar ist und die Kosten vom Antragsteller getragen werden.