Der belgische Reisepass

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Vorläufiger Reisepass auch für humanitäre Notfälle

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Wenn der belgische Reisepass nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann, z. B. bei einem unerwarteten Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder des Reisepasses, kann manchmal ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Belgier im Ausland wenden sich dafür an die belgische Botschaft oder das Konsulat vor Ort

In Belgien stellt nur das Außenministerium einen vorläufigen Reisepass aus, und zwar in 2 Situationen:

  • Für den Belgier, der nachweislich im Ausland lebt, aber nicht registriert ist. Er schickt den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses und die Nachweise über seinen Aufenthalt im Ausland an pas@diplobel.fed.be. Wird der vorläufige Pass bewilligt, dann nur an Werktagen und während der Arbeitszeiten. Belgier, die in Belgien leben, aber nicht registriert sind, können ihn nicht benutzen.
  • Für Belgier, die an einem Wochenende oder an einem Feiertag von einer unvorhersehbaren humanitären Notlage erfahren, wie z. B. dem Tod oder dem Krankenhausaufenthalt eines Angehörigen im Ausland, und die in der Lage sind, an demselben Wochenende oder Feiertag in das betreffende Land zu reisen. Es muss sich um einen plötzlichen und unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt oder Todesfall handeln. Es muss sich um ein Land handeln, für das ein Reisepass und kein Visum erforderlich ist. Der Belgier muss in der Lage sein, ein aktuelles ärztliches Attest über das Opfer vorzulegen und seine Beziehung zum Opfer nachzuweisen. Zu diesem Zweck sollte der Belgier während des Wochenendes die Telefonnummer 02/501.81.11 anrufen. Ein provisorischer Reisepass wird weder für vergessene, verlorene oder gestohlene Personalausweise oder Reisepässe noch als Alternative zu einem Personalausweis oder einem dringenden oder sehr dringenden Verfahren gewährt.