Eintragung bei einem belgischen Berufskonsulat

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Vorteile Ihrer Eintragung

Eine Eintragung in die konsularischen Bevölkerungsregister ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. 

Administrativer Beistand, wie die belgischen Gemeinden diesen gewähren, wird nämlich nur den Belgiern gewährt, die in die konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen sind: 

  • Möglichkeit der Ausstellung eines Personalausweises; 
  • Möglichkeit der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen (z.B. Wohnortbescheinigung, Staatsbürgerschaftsnachweis,…); 
  • Ausstellung von Reisepässen; 
  • Beteiligung an föderalen Parlamentswahlen und (eventuell) Europawahlen; 
  • Überarbeitung der Akten beim Nationalregister. 

Außerdem können eingetragene Belgier sich auch auf einen effizienteren konsularischen Beistand in Notfällen verlassen. 

Auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zur Familie gehören, können in die konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen werden. Sie haben aber keinen Anspruch auf den oben erwähnten administrativen Beistand.  Für konsularischen Beistand müssen sie sich an die Vertretung ihres Herkunftslandes wenden.