Eintragung bei einem belgischen Berufskonsulat

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Registrierung bei einem belgischen Berufskonsulat.

Eintragungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Anmeldeverfahren.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Diese Seite enthält lediglich allgemeine Informationen des FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Wenn Sie im Ausland leben, überprüfen Sie dann bitte in dieser Liste, ob die für Sie zuständige belgische Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) auf der eigenen Website spezifische Informationen für Ihren Wohnort anbietet. 

Eintragungsbedingungen 

Für die Eintragung ins Bevölkerungsregister der Botschaft oder des Berufskonsulats müssen Sie drei Bedingungen erfüllen: 

  • Sie müssen Belgier(in) sein. 
  • Sie dürfen nicht in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein.  
  • Sie müssen nachweisen, dass Ihr gewöhnlicher Hauptwohnort (d.h. Ihr hauptsächlicher und legaler Wohnort) im Konsularbezirk des belgischen Berufskonsulats liegt. 

Minderjährige müssen noch eine vierte Bedingung erfüllen: sie müssen in die gleichen Register wie einer der Elternteile eingetragen werden.  
 

Wie können Sie sich eintragen lassen? 

  • Persönlich, beim belgischen Berufskonsulat
  • Per Email (die E-Mail-Adresse ihres Berufskonsulats finden Sie hier
  • Online über e-Consul. Sie können auf e-Consul zugreifen wenn Sie: 
    • Belgier(in) sind
    • nicht (mehr) in einer belgischen Gemeinde eingeschrieben sind, weil Sie Ihren Umzug ins Ausland in dieser Gemeinde gemeldet haben
    • über einen gültigen und aktivierten belgischen eID-Ausweis verfügen  
    • Ihren PIN kennen und über einen Kartenleser verfügen.