Eintragung bei einem belgischen Berufskonsulat

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Registrierung bei einem belgischen Berufskonsulat.

Zu Ihrer Eintragung vorzulegende Unterlagen

Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente, die Sie für die Registrierung einreichen müssen.
  1. Zuletzt aktualisiert am
  • Das Formular Eintragung bei einer Botschaft, vollständig ausgefüllt und versehen mit Datum und Unterschrift.  
  • Füllen Sie pro Familienmitglied ein Formular aus, für Minderjährige benutzen Sie das Formular unten. Die beiden Elternteile unterzeichnen das Formular für den Minderjährigen. 
  • Ein Nachweis Ihrer Adresse: Bescheinigung der lokalen Verwaltung, Strom- oder Wasserrechnung, Mietvertrag usw.  
  • Eine Fotokopie Ihres Visums für einen Langzeitaufenthalt oder Ihres Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgenehmigung oder lokaler Personalausweis).  
  • Eine Fotokopie Ihres belgischen Personalausweises und/oder eine Fotokopie des belgischen Passes. 
  • Das Einschreibeformular für die Wahlen für Belgier im Ausland und gegebenenfalls das Vollmachtformular. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Wahlen
  • Für die Registrierung der an ihrer Adresse wohnenden nicht-belgischen Familienmitglieder  Formular benutzen Sie das Formular unten.

Da je nach den lokalen Umständen andere Dokumente verlangt werden können, informieren Sie sich am besten vorher beim Konsulat. Das Berufskonsulat darf immer zusätzliche Dokumente verlangen, wenn diese notwendig sind zur Annahme ihrer Eintragung.
 

Teilen Sie dem belgischen Berufskonsulat nach Ihrer Eintragung bitte immer Folgendes mit:  

  • Jede Änderung Ihrer Adresse innerhalb eines Monats nach der Änderung anhand des Formulars Formular für die Meldung einer Adressenänderung  mit den erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung der lokalen Verwaltung, Strom- oder Wasserrechnung, Mietvertrag, usw.).  
  • Jede Änderung Ihres Familienstandes oder dessen Ihrer Familienmitglieder, anhand einer wortgetreuen Abschrift der betreffenden Akte, z.B. des Ehevertrags, der Scheidungsakte, der Geburtsurkunde oder der Adoptionsakte oder der Erklärung der Namensänderung.  
  • Jede Änderung der Familienzusammensetzung. 
  • Jede Änderung der Staatsangehörigkeit anhand eines Originaldokuments/einer Bescheinigung der zuständigen nationalen Behörden.  
  • Den Wunsch, die Art der Stimmabgabe zu ändern, falls Sie als Wähler eingetragen sind.

Das belgische Berufskonsulat nimmt diese Änderungen in Ihre Verwaltungsakte auf und passt Ihre Angaben im Nationalregister an.