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Die belgischen konsularischen Vertretungen dürfen Konsulargebühren erheben für ihre konsularischen Dienstleistungen (Ausstellung von Personalausweisen, Visa, bestimmten Urkunden usw.).
Diese Gebühren müssen Sie in der lokalen Währung bezahlen.
Die Gebühren und die geltenden Wechselkurse werden regelmäßig aktualisiert und auch in den Warteräumen der Konsulate gezeigt.