Notarielle Zuständigkeit

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Sind sie von einem Nachlass oder einer Erbschaft betroffen?

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Der Nachlass ist der Übergang des Vermögens (Besitz und Schulden) einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere lebende Personen.

Der Nachlass wird am Wohnsitz des Verstorbenen eröffnet.

Die konsularischen Vertretungen im Ausland erteilen keine Auskünfte über die örtliche Gesetzgebung zur Regelung von Nachlässen.

Sie sind auch nicht bei der eigentlichen Liquidation von Nachlässen tätig.

Die Erben und Begünstigten sowie die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten, wie Rechtsanwälte und/oder Notare, Testamentsvollstrecker usw., müssen die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um ihre Interessen in Bezug auf Erbschaften zu wahren, sei es in Belgien oder im Ausland.
 

Die Intervention der konsularischen Vertretungen im Ausland ist auf folgende Fälle beschränkt:

  • Übermittlung einer Liste örtlicher Rechtsanwälte und/oder Notare oder einer Liste von Behörden, die den belgischen Erben behilflich sein könnten;
  • Anbieten ihrer Dienste, um nötigenfalls die Beziehungen zwischen den Erben und den örtlichen Behörden zu erleichtern.
     

Unsere Dienste können keine Erben im Ausland ausfindig machen!

Eine Adressermittlung im Rahmen der Erbenermittlung im Ausland darf nicht auf Antrag von Privatpersonen (Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher usw.) oder privaten Einrichtungen (Banken, Versicherungen usw.) durchgeführt werden.