Notarielle Zuständigkeit

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die notarielle Zuständigkeit.

Welche notariellen Urkunden können errichtet werden?

Die Vollmachten, die digitale notarielle Vollmacht, der belgische Ehevertrag, die Schenkung, das Testament.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Die Vollmachten

Mit einer Vollmacht erteilt eine Person, der „Vollmachtgeber", einer anderen Person, dem/der „Bevollmächtigten", die Vollmacht, an seiner Stelle und in seinem Namen etwas zu tun.

Im Ausland lebende Personen können ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten in Belgien mittels einer Vollmacht regeln lassen.

 

Die digitale notarielle Vollmacht

Es ist möglich, einem Treuhänder oder einem notariellen Mitarbeiter in Belgien eine digitale Vollmacht zu erteilen. Diese Person kann dann an Ihrer Stelle einen Kaufvertrag, eine Schenkungsurkunde oder eine andere notarielle Urkunde vor einem belgischen Notar unterzeichnen.

Dazu benötigen Sie einen Internetanschluss und einen elektronischen belgischen Personalausweis mit dem richtigen Pin-Code.

Dieser Service wird auch in vielen belgischen Konsulaten im Ausland angeboten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Konsulat.
 

Der belgische Ehevertrag

Der Ehevertrag ist eine offizielle Urkunde, mit der die künftigen Ehegatten ihren Güterstand nach eigenem Gutdünken, aber innerhalb der gesetzlichen Grenzen regeln.
Der Vertrag muss vor der Eheschließung aufgesetzt werden.
Die Ehegatten können ihren Güterstand auch während der Ehe ändern.

Wenn Sie einen Ehevertrag errichten oder einen bestehenden Vertrag ändern möchten, müssen Sie sich zunächst an einen belgischen Notar wenden. Dieser erstellt einen Entwurf für die Ausfertigung der eigentlichen Urkunde. Wenn beide Partner im Ausland leben, kann diese Urkunde in dem Berufskonsulat unterzeichnet werden, in dem der belgische Partner in den Konsulatsregistern eingetragen ist. In anderen Fällen kann der ausländische Partner vor einem belgischen Notar eine Vollmacht zum Abschluss eines Ehevertrags unterzeichnen.
 

Die Schenkung

Die Schenkung oder Spende ist die Urkunde, mit der eine Person einen Vermögenswert an eine andere Person schenkt. Der Schenker entledigt sich unmittelbar und unwiderruflich des geschenkten Gegenstandes zugunsten des Beschenkten, der diesen annimmt.

Wenn Sie eine Schenkung machen möchten, bitten Sie einen belgischen Notar, einen Entwurf zu erstellen, damit die Schenkungsurkunde bei dem Konsulat, in dessen Bevölkerungsregister Sie eingetragen sind, ausgefertigt werden kann.
 

Das Testament

Ein Testament ist eine Urkunde, mit der eine Person über die Verwendung ihres gesamten Vermögens oder eines Teils davon nach ihrem Tod verfügt. Das Testament kann jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie ein nach belgischem Recht gültiges Testament aufsetzen möchten, kann Ihnen das Berufskonsulat, in dem Sie in die Konsularregister eingetragen sind, dabei helfen.