Personalausweis für Belgier im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den Personalausweis für Belgier im Ausland.

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Diese Seite beinhaltet lediglich allgemeine Informationen des Belgischen Außenministeriums. Wenn Sie im Ausland leben, überprüfen Sie bitte ob die für Sie zuständige belgische Autorität (Botschaft oder General-Konsulat) zusätzlich weiterführende spezifische Informationen anbietet.

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Sie leben in Österreich: siehe diese Seite
Sie leben in der Schweiz: siehe diese Seite

Die belgischen Botschaften und Berufskonsulate stellen elektronische Personalausweise für Belgier, die bei ihnen eingetragen sind, aus. Es handelt sich um die :

  • eID : den elektronischen Personalausweis für Erwachsene und für Kinder ab 12 Jahren
  • Kids-ID : den elektronischen Personalausweis für Kinder unter 12 Jahren

Die eID und  Kids-ID bieten viele Vorteile :

  1. Praktisches Kartenformat
  2. Für Reisen in mehr als 50 Länder (nähere Informationen)
  3. Billiger als ein Reisepass : 20 € für eID, 10 € für Kids-ID
  4. Gültig auch nach einem Umzug (in das Amtsgebiet eines anderen konsularischen Postens oder nach Belgien)
  5. Zugang zu gesicherten Anwendungen im Internet (nach Aktivierung der Zertifikate)

 
Vorsicht, verwechseln Sie den belgischen Personalausweis nicht mit dem belgischen Reisepass oder dem Aufenthaltstitel Ihres Wohnsitzstaates!

Die belgischen Personalausweise und die Aufenthaltstitel, die der Wohnsitzstaat gegebenenfalls ausstellt, sind unterschiedliche Dokumente. Die ausländischen Aufenthaltstitel sind meistens nur im Wohnsitzstaat gültig und werden auch meistens nur dort als amtliche Papiere anerkannt.   

Die belgische eID und Kids-ID dagegen sind Identitäts- und Reisedokumente, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in einigen Nachbarländern anerkannt sind. Damit können - oder müssen - Sie sich ausweisen und können Sie reisen.

Für Reisen in Länder, die den belgischen Personalausweis nicht anerkennen, ist ein belgischer Reisepass erforderlich.


Wichtig:

Alle Personalausweise, die durch die Länder der Europäischen Union abgegeben werden, müssen, der Europäischen Gesetzgebung folgend, ab Mitte 2021 die Fingerabdrücke von zwei (Zeige-)Fingern beinhalten.

In Zukunft werden Sie und/oder Ihr Kind (ab 6 Jahren) für einen elektronischen Ausweis (eID) persönlich und nach Terminvereinbarung in Ihrem zuständigen konsularischen Posten erscheinen müssen.