Personalausweis für Belgier im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den Personalausweis für Belgier im Ausland.

Personalausweis für Personen ab 12 Jahre (eID)

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um den Personalausweis für Personen ab 12 Jahre (eID).
  1. Zuletzt aktualisiert am

Diese Seite beinhaltet lediglich allgemeine Informationen des Belgischen Außenministeriums. Wenn Sie im Ausland leben, überprüfen Sie bitte ob die für Sie zuständige belgische Autorität (Botschaft oder General-Konsulat) zusätzlich weiterführende spezifische Informationen anbietet.

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specimen Personalausweis e-id

Jeder belgische Staatsangehörige über 12 Jahre, der seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat und sich dort in die Bevölkerungsregister einer Botschaft oder eines Berufskonsulats eingetragen ist, muss eigentlich einen belgischen Personalausweis beantragen.
 

1. Wie lange ist eine eID gültig?


Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter bei der Antragsstellung ab: 

Gültigkeitsdauer einer eID
Alter bei der Antragsstelllung Gültigkeit der eID
Zwischen 12 und 18 Jahren 6 Jahre
Ab 18 Jahren 10 Jahre

Ab dem 31. März werden Belgiern, die 75 Jahre oder älter sind, keine elektronischen Personalausweise (eID) mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Jahren mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte elektronische Personalausweise mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Jahren behalten jedoch ihre Gültigkeit als Identitäts- und Reisedokument.

Die eID behält ihre Gültigkeit:

  • nach einem Umzug (in das Amtsgebiet einer anderen Vertretung oder nach Belgien)
  • falls sie von einer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde und der Inhaber die Gemeinverwaltung über seinen Umzug ins Ausland informiert hat.

Die eID verliert ihre Gültigkeit:

  • bei einer Verlust- oder Diebstahlmeldung
  • wenn das Bild dem Inhaber nicht mehr ähnelt
  • falls sie von einer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde und der Inhaber die Gemeindeverwaltung nicht über seinen Umzug ins Ausland informiert hat.
     

2. Wieviel kostet eine eID?


Eine eID kostet 20 €, unabhängig vom Alter des Antragstellers.
 

3. Wo und wie wird eine eID beantragt?


Ab 21/06/2021 müssen Sie für einen elektronischen Personalausweis (e-ID) persönlich und nach Terminvereinbarung in Ihrem zuständigen Konsulat vorstellig werden.

Hierzu senden Sie das folgende Terminformular für Ihre neue eID als Email oder per Post an Ihr Konsulat/Generalkonsulat.

Vergessen Sie nicht, die Gebühren von 20€ (evtl. plus Portokosten) zu überweisen, sobald der Termin festgelegt wurde. Informieren Sie sich dazu bitte direkt auf der Website Ihres Konsulates/Generalkonsulates oder nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

Ab dem 21 Juni kann der neue Personalausweis auch wie folgt beantragt werden: (1) bei der belgischen Gemeinde, in der Sie zuletzt gemeldet waren, (2) wenn Sie nie in Belgien gelebt haben: in der belgischen Gemeinde, in der Sie geboren wurden, oder (3) wenn Sie nie in Belgien gelebt haben oder dort geboren wurden: eine belgische Gemeinde nach Wahl.

Die Erneuerung in Belgien ist etwas teurer (~100€, der Preis ist von Gemeinde zu Gemeinde leicht unterschiedlich).

Die Karte und der PUK-Code werden dann nach 2 Arbeitstagen in die Gemeinde geliefert, in der das Dokument beantragt wurde und Sie können die Karte dann direkt bei der Abholung aktivieren lassen.

4. Aktivierung von eID-Karten


Jeder belgische Staatsbürger, der in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Botschaft oder eines belgischen Karrierekonsulats registriert ist, kann seine eID auch auf seiner konsularischen Vertretung, einer anderen konsularischen Vertretung oder einer belgischen Gemeinde aktivieren.

Ein Belgier aktiviert seine eID-Karte, um die darauf gespeicherten Zertifikate zu aktivieren: 

  • das Authentifizierungszertifikat für die Online-Identifizierung und den Zugang zu digitalen Diensten/Websites, 
  • das Signaturzertifikat für die digitale Signatur von Dokumenten, das ab einem Alter von 18 Jahren verfügbar ist.

Karten und Zertifikate können nur in Anwesenheit des Bürgers aktiviert werden. Dies bedeutet auch, dass eine eID eines Minderjährigen zwischen 12 und 18 nur in Gegenwart dieses Minderjährigen aktiviert werden kann. Dazu müssen die Bürger ihren Personalausweis und den PUK-Code mitbringen. Durch die Aktivierung der Karte und der Zertifikate können sich die Bürger identifizieren und eine Verbindung zu offiziellen belgischen Websites herstellen.

Zur Information:

  • Zertifikate sind ab dem Tag der Beantragung der eID maximal 10 Jahre gültig. Sind Sie 85 Jahre oder älter und möchten Sie die Zertifikate Ihrer eID nach Ablauf der 10 Jahre noch weitere 30 Jahre nutzen, müssen Sie eine neue eID beantragen.
  • Bei Karten, die bis einschließlich 7. Juni 2017 ausgestellt wurden, läuft das Signaturzertifikat am 21. Mai 2026 ab. Danach können Sie mit Ihrer eID weiterhin über einen Umweg über die BOSA - Signing Box signieren.