Personalausweis für Belgier im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den Personalausweis für Belgier im Ausland.

Personalausweis für Personen ab 12 Jahre (eID)

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um den Personalausweis für Personen ab 12 Jahre (eID).
  1. Zuletzt aktualisiert am

Diese Seite beinhaltet lediglich allgemeine Informationen des Belgischen Außenministeriums. Wenn Sie im Ausland leben, überprüfen Sie bitte ob die für Sie zuständige belgische Autorität (Botschaft oder General-Konsulat) zusätzlich weiterführende spezifische Informationen anbietet.

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specimen Personalausweis e-id

Jeder belgische Staatsangehörige über 12 Jahre, der seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat und sich dort in die Bevölkerungsregister einer Botschaft oder eines Berufskonsulats eingetragen ist, muss eigentlich einen belgischen Personalausweis beantragen.
 

1. Wie lange ist eine eID gültig?


Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter bei der Antragsstellung ab : 

Gültigkeitsdauer einer eID
Alter bei der Antragsstelllung Gültigkeit der eID
Zwischen 12 und 18 Jahren
Zwischen 18 und 75 Jahren
Über 75 Jahre
6 Jahre
10 Jahre
30 Jahre


Die eID behält ihre Gültigkeit:

  • nach einem Umzug (in das Amtsgebiet einer anderen Vertretung oder nach Belgien)
  • falls sie von einer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde und der Inhaber die Gemeinverwaltung über seinen Umzug ins Ausland informiert hat.

Die eID verliert ihre Gültigkeit:

  • bei einer Verlust- oder Diebstahlmeldung
  • wenn das Bild dem Inhaber nicht mehr ähnelt
  • falls sie von einer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde und der Inhaber die Gemeindeverwaltung nicht über seinen Umzug ins Ausland informiert hat.
     

2. Wieviel kostet eine eID?


Eine eID kostet 20 €, unabhängig vom Alter des Antragstellers.
 

3. Wo und wie wird eine eID beantragt?


Ab 21/06/2021 müssen Sie für einen elektronischen Personalausweis (e-ID) persönlich und nach Terminvereinbarung in Ihrem zuständigen Konsulat vorstellig werden.

Hierzu senden Sie das folgende Terminformular für Ihre neue eID als Email oder per Post an Ihr Konsulat/Generalkonsulat.

Vergessen Sie nicht, die Gebühren von 20€ (evtl. plus Portokosten) zu überweisen, sobald der Termin festgelegt wurde. Informieren Sie sich dazu bitte direkt auf der Website Ihres Konsulates/Generalkonsulates oder nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

Ab dem 21 Juni kann der neue Personalausweis auch wie folgt beantragt werden: (1) bei der belgischen Gemeinde, in der Sie zuletzt gemeldet waren, (2) wenn Sie nie in Belgien gelebt haben: in der belgischen Gemeinde, in der Sie geboren wurden, oder (3) wenn Sie nie in Belgien gelebt haben oder dort geboren wurden: eine belgische Gemeinde nach Wahl.

Die Erneuerung in Belgien ist etwas teurer (~100€, der Preis ist von Gemeinde zu Gemeinde leicht unterschiedlich).

Die Karte und der PUK-Code werden dann nach 2 Arbeitstagen in die Gemeinde geliefert, in der das Dokument beantragt wurde und Sie können die Karte dann direkt bei der Abholung aktivieren lassen.

4. Aktivierung von eID-Karten


Jeder belgische Staatsbürger, der in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Botschaft oder eines belgischen Karrierekonsulats registriert ist, kann seine eID auch auf seiner konsularischen Vertretung, einer anderen konsularischen Vertretung oder einer belgischen Gemeinde aktivieren. Karten und Zertifikate können nur in Anwesenheit des Bürgers aktiviert werden. Dies bedeutet auch, dass eine eID eines Minderjährigen zwischen 12 und 18 nur in Gegenwart dieses Minderjährigen aktiviert werden kann. Dazu müssen die Bürger ihren Personalausweis und den PUK-Code mitbringen. Durch die Aktivierung der Karte und der Zertifikate können sich die Bürger identifizieren und eine Verbindung zu offiziellen belgischen Websites herstellen.