Personenstand

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Diese Seite beinhaltet lediglich allgemeine Informationen des Belgischen Außenministeriums. Wenn Sie im Ausland leben, überprüfen Sie bitte mit Hilfe dieser Liste (Französisch oder Niederländisch), ob die für Sie zuständige belgische Autorität (Botschaft oder General-Konsulat) zusätzlich weiterführende spezifische Informationen anbietet


Wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, werden alle Änderungen Ihres Personenstandes nach belgischem Recht behandelt, selbst wenn Sie im Ausland wohnen.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist es außerdem von großer Bedeutung, dass Sie dem belgischen Berufskonsulat alle Änderungen Ihres Personenstandes mitteilen.

In dieser Rubrik werden die Anerkennung ausländischer Urkunden in Belgien und deren Übertragung in die Personenstandsregister ausführlich erläutert.

Die Leiter belgischer Berufskonsulate im Ausland können in bestimmten Fällen als Standesbeamte fungieren. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Urkunden, die von ihnen aufgesetzt werden können.