Personenstand

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Ehescheidung

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Wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, werden alle Änderungen Ihres Personenstandes nach belgischem Recht behandelt. Auch wenn Sie im Ausland wohnen, gilt das belgische Recht.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist es von großer Bedeutung, dass Sie dem belgischen Berufskonsulat alle Änderungen Ihres Personenstandes mitteilen.


1. Ist meine Ehescheidung im Ausland in Belgien gültig?

Was die Auflösung der Ehe betrifft, wird gegebenenfalls ein im Ausland ausgesprochenes Scheidungsurteil in Belgien ohne Befassung eines belgischen Gerichts anerkannt.

2. Welche Bedingungen muss meine Ehescheidung im Ausland erfüllen?

Folgende Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Der ausländische Beschluss darf nicht gegen die öffentliche Ordnung in Belgien verstoßen.
  • Das Recht der Verteidigung muss eingehalten werden.
  • Der Beschluss darf nicht nur zu dem Zweck angestrebt worden sein, die Anwendung des gesetzlich festgelegten Rechts zu umgehen.
  • Der Beschluss muss kraft des Gesetzes des Landes, in dem er ausgesprochen wurde, rechtskräftig sein. Sie können dies mit einer von der zuständigen Behörde (meistens der Gerichtskanzlei) ausgestellten Bescheinigung nachweisen, auf der das Datum vermerkt ist, an dem der Beschluss Rechtskraft erlangt hat.
  • Der Beschluss darf nicht mit einem in Belgien gefällten Beschluss oder einem früher im Ausland gefällten Beschluss, der in Belgien anerkannt werden könnte, unvereinbar sein.
  • Der Antrag darf im Ausland nicht eingereicht werden, wenn dieselben Parteien in Belgien bereits einen Antrag zur selben Sache eingereicht haben, der noch anhängig ist.
  • Die belgische Gerichtsbarkeit war nicht ausschließlich zuständig für eine Entscheidung über den Scheidungsantrag.
  • Die Zuständigkeit des ausländischen Richters darf nicht nur mit der Präsenz des Beklagten oder von Gütern im Ausland begründet sein, es muss auch ein direkter Zusammenhang mit dem Rechtsstreit bestehen.
  • Die ausländische Scheidungsurkunde muss gegebenenfalls beglaubigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Legalisation

3. Müssen ausländische Scheidungsurkunden in Belgien übertragen werden?

Wenn die Ehe in Belgien geschlossen oder in die Personenstandsregister in Belgien übertragen wurde, können Sie den Standesbeamten der Gemeinde ersuchen, einen Scheidungsvermerk auf Ihre Eheschließungsurkunde einzutragen.

Weitere Informationen zur Übertragung ausländischer Personenstandsurkunden finden Sie in der Rubrik Personenstandsurkunden.


Weitere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls hier:

  • Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Dienst Personenstand
  • Belgisches Berufskonsulat Ihres Wohnsitzes im Ausland