Personenstand

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Eheschließung

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In Belgien heiraten

Eine Ehe kann in Belgien vollzogen werden, wenn:

  • einer der zukünftigen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung die belgische Staatsangehörigkeit besitzt.
  • einer der zukünftigen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen Wohnsitz in Belgien hat.
  • einer der zukünftigen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen gewöhnlichen Wohnort seit mehr als drei Monaten in Belgien hat.

In Belgien ist die Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich, insofern einer der zukünftigen Ehegatten die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Wohnort seit mehr als drei Monaten in Belgien hat.

Wo kann eine Eheschließung in Belgien vollzogen werden?

Die Ehe kann vom Standesbeamten der Gemeinde, in der einer der zukünftigen Ehegatten seinen Wohnsitz hat, vollzogen werden. Wenn keiner der beiden Ehegatten seinen Wohnsitz in Belgien hat oder wenn der gewöhnliche Wohnort eines der beiden Ehegatten nicht mit dem Wohnsitz identisch ist, kann die Ehe in der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnortes vollzogen werden.

Für Belgier, die im Ausland wohnen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnort nicht in Belgien haben, kann die Ehe vom Standesbeamten der Gemeinde vollzogen werden:

  • in der einer der zukünftigen Ehegatten seinen letzten Wohnsitz hatte.
  • in der einer der Verwandten bis zum 2. Grad (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder) einer der zukünftigen Ehegatten seinen Wohnsitz hat.
  • in der einer der zukünftigen Ehegatten geboren wurde.

Wenn keine dieser Gemeinden in Frage kommt, kann ein Belgier ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnort in Belgien in der Gemeinde Brüssel heiraten.

Die Eheschließung im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, müssen Sie sich an die ausländische Behörde wenden, die Ihre Eheschließung vollziehen wird.

Die belgischen Botschaften und Konsulate im Ausland sind nicht nicht berechtigt, eine Eheschließung vorzunehmen.

Welches Recht findet Anwendung?

Inhaltlichen Bedingungen für die Eheschließung

Die inhaltlichen Bedingungen für die Eheschließung werden für jeden Ehegatten vom Recht des Staates bestimmt, dessen Staatsangehörigkeit er/sie zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt.

Wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, findet für Sie, was die inhaltlichen Bedingungen der Ehe betrifft, das belgische RechtAnwendung.

Sie müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein, nicht (mehr) verheiratet sein und/oder ab dem 11.03.2023 nicht oder nicht mehr an eine belgische Lebensgemeinschaft gebunden sein (wenn Sie eine andere Person heiraten als die, mit der Sie rechtmäßig zusammenleben) und der Eheschließung zustimmen. Außerdem ist die Eheschließung zwischen bestimmten Personen aus derselben Familie verboten.

Die inhaltlichen Bedingungen der Ehe, die ihr zukünftiger Ehegatte erfüllen muss, unterliegen dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

Formbedingungen für die Eheschließung

Die für die Eheschließung geltenden Formbedingungen unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Ehe vollzogen wird.

Ihre Eheschließung ist in Belgien nur dann rechtsgültig, wenn die inhaltlichen und Formbedingungen eingehalten wurden.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Um zu wissen, welche Unterlagen Sie bei einer Eheschließung im Ausland vorlegen müssen, wenden Sie sich in Belgien an die diplomatische Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten möchten.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über Ihren zukünftigen Ehegatten direkt bei der ausländischen Behörde, die Ihre Ehe vollziehen wird.

In bestimmten Ländern verlangen die lokalen Behörden für die Vollziehung einer Ehe einen Nachweis, dass kein Ehehindernis vorliegt. Dieses Dokument erhalten Sie beim belgischen Berufskonsulat des Landes, in dem die Ehe vollzogen wird. Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich mit diesem belgischen Berufskonsulat in Verbindung setzen. Sie können dieses Zertifikat über das untenstehende Formular anfordern.

In bestimmten Ländern verlangen die lokalen Behörden eine Bescheinigung über das geltende Recht, in der die Bestimmungen des belgischen Zivilgesetzbuches zur Eheschließung aufgeführt sind.

Eine solche Bescheinigung erhalten Sie beim FÖD Justiz
Französische Website
Niederländischsprachige Website
Generaldirektion Gesetzgebung
Freiheiten und Grundrechte
Dienst Familienrecht
Boulevard de Waterloo 115 / Waterloolaan 115
Brüssel
Tel.: 02/542 65 11
secretariat.droitdelafamille@just.fgov.be

In bestimmten Ländern verlangen die lokalen Behörden zusätzliche Bescheinigungen, wie zum Beispiel ein Leumundszeugnis oder ein ärztliches Attest.

Ist meine im Ausland geschlossene Ehe in Belgien gültig?

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Belgien anerkannt werden, wenn die inhaltlichen Bedingungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Ehepartner haben, und die Formbedingungen des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde, erfüllt sind.

Müssen ausländische Heiratsurkunden in Belgien übertragen werden?

Der zuständige belgische Standesbeamte (d.h. der Beamte der Eintragungsgemeinde, andernfalls der Gemeinde, in der Sie zuletzt eingetragen waren, andernfalls der Stadt Brüssel) kann Ihre anerkannte ausländische Heiratsurkunde in die DABS/BAEC registrieren. Die Urkunde ist gegebenenfalls ordnungsgemäß mit einer Legalisation oder Apostille versehen und übersetzt.

Sie können dann jederzeit problemlos Abschriften oder Auszüge erhalten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Personenstandsurkunden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Personenstandsurkunden.

Kann mein ausländischer Ehegatte/meine ausländische Ehegattin sich in Belgien niederlassen?

Erwirbt mein ausländischer Ehegatte/meine ausländische Ehegattin durch die Eheschließung die belgische Staatsangehörigkeit?

Die Eheschließung mit einem Belgier hat keine direkten Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehegatten/der ausländischen Ehegattin.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Staatsangehörigkeit

Weitere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls hier:

  • Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Dienst Personenstand
  • Belgisches Berufskonsulat Ihres Wohnsitzes im Ausland