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1. Wo muss man eine Geburt im Ausland anmelden und wozu dient eine ausländische Geburtsurkunde?
Die Geburt eines Kindes im Ausland muss bei den lokalen Behörden gemeldet werden, die dann eine Geburtsurkunde ausstellen. Dieses Dokument kann in Belgien anerkannt werden, wenn die Urkunde von der zuständigen Behörde in der in diesem Land gebräuchlichen Form ausgestellt wurde.
Die Anerkennung einer Urkunde hat nicht automatisch zur Folge, dass der Inhalt dieser Urkunde annehmbar ist. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Abstammung
Ausländische Geburtsurkunden können in Belgien in die laufenden Personenstandsregister der Gemeinden übertragen werden. So können Sie jederzeit problemlos Abschriften und Auszüge dieser Urkunden in Belgien erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Personenstandsurkunden
In Ausnahmefällen können belgische Berufskonsulate, die außerhalb der Europäischen Union liegen, für belgische Staatsbürger, die in ihrem Konsularbezirk geboren sind, innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt eine Geburtsurkunde ausstellen.
2. Wie wird die Abstammung nach belgischem Recht festgestellt?
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Abstammung
3. Hat mein Kind die belgische Staatsangehörigkeit?
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Staatsangehörigkeit
4. Welchen Familiennamen trägt mein Kind?
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Namensgebung
Weitere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls hier:
- Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Dienst Personenstand
- Belgisches Berufskonsulat Ihres Wohnsitzes im Ausland