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Unter „Zusammenlebensbeziehung“ wird eine Situation des Zusammenlebens zwischen zwei Personen verstanden, die von einer öffentlichen Behörde registriert wird und die zwischen den Zusammenwohnenden kein mit der Ehe gleichwertiges Band schafft.
Eingehen einer Zusammenlebensbeziehung in Belgien oder im Ausland
1. In Belgien
Sie müssen sich an den Standesbeamten der Gemeinde wenden, in der Sie als Partner Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Wohnort haben.
Ein belgischer Standesbeamter kann die Beendung der Zusammenlebensbeziehung nur registrieren, wenn das Eingehen dieser Beziehung in Belgien registriert wurde.
2. Im Ausland
Wenn Sie im Ausland eine Zusammenlebensbeziehung registrieren lassen wollen, müssen Sie sich an die zuständige ausländische Behörde wenden.
Ein belgisches Berufskonsulat hat auf diesem Gebiet keinerlei Befugnis.
Welches Recht gilt?
Die Zusammenlebensbeziehung richtet sich nach dem Recht des Staates der Erstregistrierung, und zwar auch nach Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Wohnorts in ein anderes Land.
Dieses Recht bestimmt unter anderem ob die Möglichkeit besteht, eine solche Registrierung vorzunehmen, welche Folgen die Registrierung für die Person und die Güter beider Partner hat und was die Ursachen und Bedingungen für das Beenden der Beziehung sind.
Beendigung einer legalen Lebensgemeinschaft?
1.In Belgien
Bis zum 10. März 2023 wird die gesetzliche Lebensgemeinschaft aufgelöst:
- durch eine schriftliche Erklärung, die im gegenseitigen Einvernehmen der Partner oder einseitig von einem der Partner beim Standesbeamten der Gemeinde des Wohnsitzes beider Partner oder des Wohnsitzes eines von ihnen abgegeben wird.
- Wenn einer der Partner stirbt.
- Wenn einer der Partner heiratet.
Ab dem 11. März 2023 wird die gesetzliche Lebensgemeinschaft aufgelöst:
- durch eine schriftliche Erklärung, die im gegenseitigen Einvernehmen der Lebenspartner oder einseitig von einem der Lebenspartner beim Standesbeamten der Gemeinde des Wohnsitzes beider Partner oder des Wohnsitzes eines von ihnen abgegeben wird (1).
- Wenn einer der Partner stirbt (2).
- Wenn die Partner einander heiraten.
Das belgische Recht sieht vor, dass ab dem 11.03.2023 eine Eheschließung mit einem Dritten erst dann möglich ist, wenn die belgische gesetzliche Lebensgemeinschaft gemäß den vorgenannten Punkten (1) und (2) beendet ist.
Wenn Lebensgefährten im Ausland gemeldet sind und ihre belgische Lebensgemeinschaft beenden möchten, empfiehlt der FÖD Justiz, dass sie sich an die Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes in Belgien wenden.
Die belgischen Konsulate sind in dieser Angelegenheit nicht zuständig.
2. Im Ausland
Die Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft wird gemäß der Gesetzgebung des Staates beendet, in dem die Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft eingetragen wurde.
Die belgischen Konsulate haben auf diesem Gebiet keinerlei Befugnis.
Die Auswirkung einer Lebensgemeinschaft in Belgien oder einer eingetragenen Partnerschaft im Ausland auf die Abstammung seitens eines belgischen Vaters
Im belgischen Recht hat eine in Belgien abgegebene Erklärung einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft oder einer Art im Ausland eingetragener Partnerschaft, die vor der Geburt des Kindes geschlossen wurde, nicht zur Folge, dass die gesetzliche Abstammung seitens eines belgischen Vaters feststeht. Dieser wird das Kind nämlich noch in Übereinstimmung mit der belgischen Gesetzgebung anerkennen müssen, selbst wenn das Recht in diesem ausländischen Staat, in dem die Partnerschaft eingetragen wurde vorsieht, dass das Abstammungsverhältnis seitens des Vaters des Kindes unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Vaters von Rechts wegen festgestellt würde.