-
Zuletzt aktualisiert am
Der Antrag auf Eintragung als Wähler ist gültig für:
- die Teilnahme eines Belgiers an jeder Wahl, die ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Einreichung des Formulars stattfindet;
- und zwar solange der Belgier in dem Bevölkerungsregister derselben berufskonsularischen Vertretung eingetragen bleibt.
Beispiel: Wenn die berufskonsularische Vertretung das Formular am 15. Mai 2020 erhält, ist die Eintragung am 1. September 2020 gültig.