Belgier mit Wohnort außerhalb der EU

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Wahlen für Belgier, die außerhalb der Europäischen Union (EU) wohnen.

Gültigkeit der Eintragung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Gültigkeit der Eintragung.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Der Antrag auf Eintragung als Wähler ist gültig für: 

  • die Teilnahme eines Belgiers an jeder Wahl, die ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Einreichung des Formulars stattfindet; 
  • und zwar solange der Belgier in dem Bevölkerungsregister derselben berufskonsularischen Vertretung eingetragen bleibt. 

Beispiel: Wenn die berufskonsularische Vertretung das Formular am 15. Mai 2020 erhält, ist die Eintragung am 1. September 2020 gültig.