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Die Angliederung an eine belgische Gemeinde wird auf der Grundlage gesetzlicher Kriterien bestimmt und kann nicht angefochten werden.
Es gibt 6 Kategorien für die Angliederung.
Wenn man die erste Kategorie nicht erfüllt, geht man allmählich in die zweite Kategorie usw. über. Man kann nur heruntergehen, wenn die vorherige Kategorie nicht erfüllt ist.
Die Angliederung wird in der folgender Weise bestimmt:
- die belgische Gemeinde, in der Sie vormals in den Bevölkerungsregistern eingetragen waren. Diese Bindung kann mit einer Bescheinigung der Gemeinde bzw. durch eine ehrenwörtliche Erklärung nachgewiesen werden;
- die belgische Gemeinde, in der Sie geboren sind;
- die belgische Gemeinde, in der eines Ihrer Elternteile in den Bevölkerungsregistern eingetragen ist oder zuletzt eingetragen war. Falls Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten haben, tragen Sie die Gemeinde ein, die Sie bevorzugen;
- die belgische Gemeinde, in der Ihr Ehepartner oder ehemaliger Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner in den Bevölkerungsregistern eingetragen ist oder war. Diese Bindung ist in jeder rechtlich zulässigen Weise nachzuweisen (ehrenwörtliche Erklärung);
- die belgische Gemeinde, in der ein Verwandter bis zum dritten Grad in den Bevölkerungsregistern eingetragen ist oder zuletzt eingetragen war oder die belgische Gemeinde, in der ein Blutsverwandter in aufsteigender Linie geboren ist oder in den Bevölkerungsregistern eingetragen ist oder war. Diese Bindung ist in jeder rechtlich zulässigen Weise nachzuweisen (ehrenwörtliche Erklärung);
- oder Brüssel, wenn kein einziges der vorgehenden Kriterien zutrifft.
Angliederung
Wie können Sie als Wähler die Angliederung an eine Gemeinde nachweisen, wenn Sie in die Kategorie 1, 4 oder 5 fallen?
Die Angliederung kann mit allen (rechtlichen) Mitteln nachgewiesen werden.
Sie können zum Beispiel unterschiedliche Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, an welche belgische Gemeinde Sie angegliedert werden müssen.
Ihre berufskonsularische Vertretung entscheidet, ob die Dokumente geeignet sind.
Personen in Kategorie 1 legen beweiskräftige Belege vor, es sei denn, ihre Angliederungsgemeinde ist im Nationalregister eingetragen.
Verwandtschaft
Wer sind Verwandte bis zum dritten Grad?
Ihre Verwandten sind alle Personen, mit denen Sie mindestens einen gemeinsamen Vorfahren haben.
- Verwandte bis zum ersten Grad sind: Vater, Mutter und Kinder.
- Verwandte bis zum zweiten Grad sind: Großeltern, Enkelkinder, Brüder und Schwestern.
- Verwandte bis zum dritten Grad sind: Urgroßeltern und Urenkel, Tanten und Onkel, Vettern und Kusinen (= Kinder der Brüder und Schwestern).
Achtung!
- Großtanten und Großonkel, sowie Neffen und Nichten (Kinder der Tanten und Onkel) sind Verwandte bis zum vierten Grad.
- Verwandtschaft und angeheiratete Verwandtschaft dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Ihre angeheirateten Verwandten sind die Verwandten Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin. Aus der Kombination von Ehe und Verwandtschaft ergibt sich die angeheiratete Verwandtschaft.
Wer sind Verwandte in aufsteigender Linie?
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Ururgroßeltern.