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Belgier mit Wohnsitz in der EU können teilnehmen:
- an den föderalen Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer)
- an den Wahlen zum Europäischen Parlament (separate Registrierung erforderlich)
Belgier, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, können auf zwei Arten an den Europawahlen teilnehmen:
- Entweder sie wählen Kandidaten auf einer Liste des EU-Mitgliedstaats, in dem sie wohnen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen lokalen Behörden.
- Oder sie wählen Kandidaten auf belgischen Listen. Der Antrag auf Teilnahme an den Wahlen muss bei der zuständigen berufskonsularischen Vertretung eingereicht werden. Die Angliederungsgemeinde und die Art der Stimmabgabe sind dieselben wir bei den föderalen Parlamentswahlen. Das Eintragungsformular ist auf dieser Website zu finden oder kann bei der berufskonsularischen Vertretung angefordert werden.
Belgier im Ausland können nicht teilnehmen an:
- Regionalwahlen
- Gemeinde- und Provinzialwahlen