Belgier mit Wohnort innerhalb der EU

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Wahlen für Belgier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU).

Für welche Wahlen sind Belgier mit Wohnort innerhal der EU als Wähler zugelassen?

Auf dieser Seite finden Sie, an welchen Wahlen Belgier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) teilnehmen können.
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Belgier mit Wohnsitz in der EU können teilnehmen:

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Infografik, die zeigt, bei welchen Wahlen der in der EU ansässige Belgier wahlberechtigt ist.
  • an den föderalen Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer)
  • an den Wahlen zum Europäischen Parlament (separate Registrierung erforderlich)


Belgier, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, können auf zweiArten an den Europawahlen teilnehmen:

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Infografik zur Stimmabgabe bei den Europawahlen
  1. Entweder sie wählen Kandidaten auf einer Liste des EU-Mitgliedstaats, in dem sie wohnen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen lokalen Behörden. 
     
  2. Oder sie wählen Kandidaten auf belgischen Listen. Der Antrag auf Teilnahme an den Wahlen muss bei der zuständigen berufskonsularischen Vertretung eingereicht werden. Die Angliederungsgemeinde und die Art der Stimmabgabe sind dieselben wir bei den föderalen Parlamentswahlen. Das Eintragungsformular ist auf dieser Website zu finden oder kann bei der berufskonsularischen Vertretung angefordert werden.


Belgier im Ausland können nicht teilnehmen an: 

  • Regionalwahlen 
  • Gemeinde- und Provinzialwahlen