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Gemäß Artikel 180bis §8 des Wahlgesetzes ist der FÖD Auswärtige Angelegenheiten gesetzlich verpflichtet, den politischen Parteien, die dies rechtzeitig per Einschreiben beantragt haben, die konsularischen Wahllisten zur Verfügung zu stellen. Es ist daher möglich, dass die Wähler im Vorfeld der Wahlen Werbung von den politischen Parteien erhalten.
Wo finden Sie Informationen über die Wahlthemen, die Politische Parteien, die Kandidaten, usw ?
Ihre berufskonsularische Vertretung kann Ihnen aufgrund der Neutralität der staatlichen Behörden keine diesbezügliche Information mitteilen. Informieren Sie sich auf der föderalen Portalsite