-
Zuletzt aktualisiert am
Als Belgier mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, bedeutet die Registrierung als Wähler für die föderalen Parlamentswahlen (Belgische Abgeordnetenkammer) NICHT, dass Sie automatisch als Wähler für die Europawahlen in Belgien registriert sind.
DENN:
- Sie als EU-Bürger in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie leben, örtlich in dem EU-Mitgliedstaat an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland wählen, können Sie offensichtlich nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Belgien teilnehmen.
- Wenn Sie nicht örtlich wählen möchten, sondern eventuell lieber an den Europawahlen in Belgien teilnehmen möchten, dann ist ein zusätzliches Registrierungsverfahren erforderlich.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich aufgrund dieses fakultativen Antrags auf Registrierung für die Wahlen zum Europäischen Parlament in Belgien, nicht an den Europawahlen in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie wohnen, teilzunehmen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie, sobald Sie sich bei der konsularischen Vertretung für die Europawahlen in Belgien registrieren, an die Pflicht gebunden sind, an dieser Wahl teilzunehmen, genau wie bei den föderalen Parlamentswahlen.
Sowohl die Gemeinde der Angliederung als auch die Art der Stimmabgabe sind identisch mit denen der föderalen Parlamentswahlen (Belgische Abgeordnetenkammer).
Nachfolgend finden Sie das Eintragungsformular für die Europawahlen in Belgien.
Formular „Eintragung als Wähler mit Wohnort innerhalb der Europäischen Union” (Wahlen zum Europäischen Parlament)
- Alle offenen Felder in Großbuchstaben ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beilegen.
- Das Formular datieren und unterschreiben.