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Für die föderalen Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer)
- Belgier
- die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind
- die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Für die Wahlen zum Europäischen Parlament
- Belgier
- die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind
- die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind
- die entschieden haben, sich bei ihrer belgischen berufskonsularischen Vertretung eintragen zu lassen, um bei dieser Wahl auf belgischen Listen zu stimmen und folglich NICHT als Wähler für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzland eingetragen sind
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind