Belgier mit Wohnort innerhalb der EU

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Wahlen für Belgier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU).

Wer ist als Wähler im Ausland zugelassen?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wer im Ausland wahlberechtigt ist.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Für die föderalen Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer)

  • Belgier
  • die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind
  • die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
     

Für die Wahlen zum Europäischen Parlament

  • Belgier
  • die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind
    • die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind
    • die entschieden haben, sich bei ihrer belgischen berufskonsularischen Vertretung eintragen zu lassen, um bei dieser Wahl auf belgischen Listen zu stimmen und folglich NICHT als Wähler für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzland eingetragen sind
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind