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Bei der Eintragung in die konsularischen Bevölkerungsregister erhält jede(r) Belgier(in) von seiner/Ihrer berufskonsularischen Vertretung ein personalisiertes Eintragungsformular.
Belgier(innen), die bereits in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind, können jederzeit ein Eintragungsformular fur die Wahlen bei der berufskonsularischen Vertretung beantragen.
Wie können Sie die Formulare einreichen?
1. Mittels eines Papierformulars
Sie können das Formular/die Formulare natürlich auch direkt herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an die berufskonsularische Vertretung schicken.
Sie können die Formulare folgendermaßen einreichen:
- persönlich
- auf dem lokalen Postweg
- per E-Mail
2. Digital
- Mittels e-Consul, nur für föderale Wahlen möglich!
- Sie können sich anmelden auf e-Consul, wenn Sie:
- Belgier und mindestens 18 Jahre alt sind
- nicht (mehr) registriert sind in einer belgischen Gemeinde
- Eine gültige und aktivierte belgische eID besitzen
- Ihren PIN-code kennen und einen Kartenleser haben
Gültigkeit der Eintragung
Der Antrag auf Eintragung als Wähler ist gültig:
- ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Einreichung des Formulars;
- und zwar solange der Belgier in dem Bevölkerungsregister derselben berufskonsularischen Vertretung eingetragen bleibt.
Beispiel: Wenn die berufskonsularische Vertretung das Formular am 15. Mai 2024 erhält, ist die Eintragung am 1. September 2024 gültig.
Name auf dem Formular?
Verheiratete Wähler erhalten ein Formular auf Ihren Name nach belgischem Recht. Um die Postzustellung im Land Ihres Wohnorts zu erleichtern, können Sie jedoch den Namen des Ehepartners in einem gesonderten Feld angeben.