Legalisation von Dokumenten

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Legalisation von Dokumenten.

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Was ist eine Legalisation ? Wie erhalten Sie eine ?

Mit einer Legalisation kann eine belgische Urkunde im Ausland oder eine ausländische Urkunde in Belgien verwendet werden. Vorsicht: oft sind mehrere Schritte erforderlich.

Über diesen Link erfahren Sie mehr darüber, was Sie machen müssen.

 

Kontakt und Öffnungszeiten

Karmelietenstraat 27, rue des Petits Carmes 1000 Brüssel

Kontact: elegalisation@diplobel.fed.be

Öffnungzeiten: jeden Werktag von 9 Uhr bis 12.30 Uhr, mit Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie hier einen Termin

Wenn Sie noch eine Frage haben, schicken Sie uns eine E-Mail, damit Sie nicht vergeblich nach Brüssel kommen.
 

Welche Instanzen sind zuständig für die Legalisation ?

Der Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert nur Urkunden, die in Belgien ausgestellt worden sind. 

Welche lokalen Behörden für die Legalisation von Urkunden, die im Ausland ausgestellt worden sind, zuständig sind, erfahren Sie bei den belgischen Botschaften und Konsulaten vor Ort. Die entsprechenden Webseiten mit Kontaktinformationen finden Sie auf dieser Seite
 

Elektronische Legalisation : was ist das ? Wie geht das?

Unser Land setzt alles daran, das Legalisationsverfahren sowohl in Belgien als auch in Zusammenarbeit mit allen anderen Ländern der Welt zu vereinfachen. Belgien schließt dazu Verträge, Übereinkommen und Partnerschaften ab und führt nun die elektronische Legalisation ein. Für weitere Informationen zu diesem Thema bitte hier klicken

Unsere anerkannten Partner (z.B. Gemeinden und Notare, demnächst auch andere FÖD und einige andere Instanzen) können die für Sie ausgestellte Urkunde auf Ihren Antrag hin direkt über unsere Online-Plattform zur Bearbeitung einreichen; Sie müssen also nicht bei uns vorstellig werden. Für weitere Informationen bitte hier klicken

Für die Legalisation aller anderen Urkunden (die nicht von der Gemeinde oder dem Notar ausgestellt worden sind) müssen Sie selber oder eine von Ihnen beauftragte Person bei uns vorstellig werden und das Original beim Schalter einreichen. Für weitere Informationen bitte hier klicken.

In einem einzigen Ausnahmefall können Sie Ihren Antrag per Post einreichen, und zwar wenn Sie im Ausland wohnen und niemanden beauftragen können, für Sie bei uns vorstellig zu werden. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns per E-Mail an elegalisation@diplobel.fed.be; wir teilen Ihnen dann unverzüglich per E-Mail mit, ob Sie Ihren Antrag auf dem Postweg einreichen können und was wir in diesem speziellen Fall für Sie tun können.

Die Gebühr für eine Legalisation oder Apostille beträgt unabhängig vom Verfahren immer 20 Euro.
 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Siehe unseren Abschnitt zu diesen Fragen