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Preisänderung
Ab dem 1. August 2026 ändert sich die Gebühr für Legalisationen und Apostillen von 20 Euro auf 25 Euro pro Legalisation oder Apostille.
Vorherige Beglaubigung
Im Allgemeinen muss Ihr Dokument zunächst von der zuständigen belgischen Behörde beglaubigt werden, bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die Legalisation/Apostille für die Verwendung im Ausland vornehmen kann. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie prüfen, ob dies auf Ihr Dokument zutrifft, bevor Sie sich bei uns anmelden. So vermeiden Sie unnötige Wege.
Belgische Staatsbürger können online eine Beglaubigung oder eine Apostille für Personenstandsurkunden oder Auszüge aus dem Bevölkerungsregister beantragen: eLegalisation
Beachten Sie, dass bei anderen Dokumenten viele Anträge bereits direkt online über die Behörde bearbeitet werden, die das Dokument in Belgien ausgestellt hat.
Bevor Sie eine Legalisation oder eine Apostille beantragen, müssen Sie also zunächst prüfen, ob Ihr Dokument von einer zuständigen belgischen Behörde beglaubigt werden muss. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit diesem Simulator können Sie Empfehlungen für Ihre konkrete Situation und Ihr Zielland abrufen.
Adresse und Öffnungszeiten
Adresse der Schalter: Karmelietenstraat 27 rue des Petits Carmes, 1000 Brüssel.
Der Zugang zum Dienst Legalisation ist nur nach Terminvereinbarung möglich, und zwar an jedem Werktag von 9:00 bis 12:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und kann ausschließlich über diese Terminseite erfolgen.
Für im Ausland ausgestellte Dokumente können Sie sich bei unseren belgischen Botschaften und Konsulaten vor Ort informieren. Ihre Websites und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite ,Botschaften und Konsulate‘.
Praktische Informationen
- Wenn Sie ein Dokument legalisieren/mit einer Apostille versehen lassen möchten, das mit einer elektronischen Signatur versehen ist und/oder in elektronischer Form ausgestellt wurde (DABS/BAEC, Übersetzung usw.): Die Behörde, die das elektronische Dokument ausstellt (z. B. die Gemeinde, der Übersetzer oder der Notar), kann Ihren Antrag direkt über die Website eLegalisierung bei uns einreichen.
- Seit dem 1. Mai 2018 werden keine Apostillen in Papierform mehr ausgestellt. Apostillen werden ausschließlich elektronisch ausgestellt.
- Legalisationen werden standardmäßig digital abgewickelt, es ist jedoch möglich, den Beglaubigungsaufkleber in Papierform nach vorheriger Terminvereinbarung an unseren Schaltern abzuholen. Wenn Sie bereits über die elektronische Version verfügen, müssen Sie nicht erneut bezahlen.
- Jedes von einer Person unterzeichnete Dokument muss sich auf eine Person mit belgischer Staatsangehörigkeit oder auf einen ausländischen Staatsbürger beziehen, der seinen offiziellen Wohnsitz in Belgien hat.
- Von einem Notar unterzeichnete Dokumente, für die eine Apostille erforderlich ist (siehe Suchkriterien), können nicht mehr an den Schaltern vorgelegt oder per Post an den Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten gesendet werden. Der Antrag auf eine Apostille wird direkt vom Notar über die Website von eLegalisierung gestellt.
Was ist eine Legalisation? Was ist eine Apostille? Ist das für jedes Dokument erforderlich?
Durch die Legalisation oder die Apostille wird Ihr belgisches Dokument im Ausland und Ihr ausländisches Dokument in Belgien gültig. Eine Apostille ist eine Art Legalisation.
Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille benötigen.
Welche Kosten fallen für eine Legalisation oder eine Apostille an?
Die Gebühr für eine Legalisation oder eine Apostille beträgt stets 25 Euro pro Dokument. An den Konsulatsschaltern sind ausschließlich elektronische Zahlungen möglich.
Wie schnell kann ich eine Legalisation oder Apostille für ein in Belgien ausgestelltes Dokument erhalten?
- Ihr Antrag am Schalter in Brüssel wird umgehend bearbeitet, wenn Sie – oder eine Person Ihrer Wahl – das in Belgien ausgestellte Originaldokument mit maximal 4 Seiten vorlegen (Achtung: Dokumente von Notaren nur online, siehe weiter unten).
- Dokumente mit mehr als 10 Seiten, die am Schalter eingereicht werden, sind am folgenden Werktag verfügbar.
- Online-Anträge können von der zuständige belgische Behörde eingereicht werden, die das Dokument ausgestellt hat, sofern diese bereits ein akkreditierter Partner des Dienstes Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten ist (z. B. Gemeinden, FÖD, andere), und werden innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Anträge von Notaren werden innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet.
Wer darf mein Dokument, das in Belgien ausgestellt wurde, am Schalter vorlegen? Ist eine Vollmacht erforderlich?
Wenn Sie jemanden bitten, sich an Ihrer Stelle mit einem Dokument anzumelden, ist dafür keine Vollmacht erforderlich. Jeder kann sich mit diesem Dokument anmelden.
Die einzige Ausnahme ist folgende: Wenn Sie die Legalisation Ihrer eigenen Unterschrift beantragen, müssen Sie persönlich anwesend sein.
Muss das Dokument, das legalisiert bzw. mit einer Apostille versehen werden soll, übersetzt werden?
Das zu legalisierende bzw. mit einer Apostille zu versehende Dokument muss in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Niederländisch, Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch.
Wurde das Dokument in einer anderen als den oben genannten Sprachen verfasst? In diesem Fall muss dem Originaldokument eine beeidigte Übersetzung beigefügt sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Justiz.
Bitte beachten Sie: Dokumente, die in einer Fremdsprache verfasst sind und für die Verwendung in Belgien bestimmt sind, müssen in eine unserer Landessprachen übersetzt werden.
Sind Sie ein „Partner“ (Gemeinden, Notare, FÖDs, andere Behörden) unseres Dienstes Legalisation?
Alle nützlichen Informationen finden Sie auf eLegalisierung.
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Lesen Sie unsere Rubrik zu diesen Themen.
Kontakt
Haben Sie auf der Website keine Informationen zu Ihrer konkreten Frage gefunden? Dann können Sie Ihre Fragen per E-Mail stellen. Für eine korrekte und effiziente Bearbeitung Ihrer Akte ist es erforderlich, dass Sie alle relevanten Informationen angeben. Sie können diese Informationen an E-Mail-Adresse elegalisation@diplobel.fed.be senden.
Der Dienst ist nicht telefonisch erreichbar.
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