Legalisation: Detailliertere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen über die Legalisation von Dokumenten.

E-Apostille / E-Legalisation

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die E-Apostille und die E-Legalisierung.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Seit dem 01.05.2018 werden

  • Apostillen NUR NOCH in elektronischer Form ausgestellt. 
  • Legalisationen auf Papier oder in elektronischer Form erteilt.

Für die Erteilung elektronischer Apostillen und Legalisationen hat der Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten die Website eLegalisation eingerichtet, zu der nur die amtlich anerkannten Partner (Gemeinden, Notare, FÖD, …) Zugang haben, nicht aber Privatpersonen.

 
1. SIE BENÖTIGEN EINE APOSTILLE

VORSICHT!

  • Seit dem 1. Mai 2018 werden keine Apostillen mehr auf Papier angebracht. Apostillen werden NUR NOCH in elektronischer Form ausgestellt.
  • Es ist nicht mehr möglich, EINE NOTARIELLE URKUNDE, auf die eine Apostille angebracht werden muss (siehe ‘Suchkriterien’) am Schalter des Dienstes Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten einzureichen. Entsprechende ANTRÄGE MÜSSEN VOM NOTAR ÜBER DIE WEBSITE eLegalisation (siehe oben Punkt 1) eingereicht werden.

Es gibt ZWEI Verfahren zur Beantragung einer E-Apostille

  1. Die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, beantragt die Apostille auf die Anfrage der betreffenden Person hin. 

    Der anerkannte, akkreditierte Partner (Gemeinden, Notar, …) reicht den Antrag über die Website eLegalisation ein. 

    Die Bezahlung erfolgt online und die betreffende Person erhält anschließend eine E-Mail mit dem ‘Link’ zu der mit einer Apostille versehenen Urkunde. Solche Anträge werden innerhalb kürzester Zeit bearbeitet (normalerweise innerhalb von 48 Stunden) und sind mit keinerlei Mehrkosten verbunden. Das Verfahren verläuft ausschließlich online, so dass es nicht nötig ist, am Schalter des Dienstes Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten vorstellig zu werden. 

    Weitere Informationen - Rubrik „Weitere Informationen”
     
  2. Beantragung am Schalter des Dienstes Legalisation (Karmelietenstraat 27, rue des Petits Carmes, 1000 Brüssel, von 9 Uhr bis 12 Uhr). 

    Urkunden, die WENIGER ALS 4 (vier) SEITEN zählen, werden sofort bearbeitet. Urkunden, die mehr als 4 Seiten zählen, müssen am Schalter eingereicht werden und können am nächsten Werktag abgeholt werden.

Die Apostille kann mit Hilfe der Nummer und dem Ausstellungsdatum der Apostille auf der Website LegalWeb eingesehen werden und steht dort als Download zur Verfügung.

 
2/ SIE BENÖTIGEN EINE LEGALISATION

Wenn Sie eine Legalisation benötigen, muss die Urkunde anschließend auch noch von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, legalisiert werden.

Informieren Sie sich, ob die ausländische Botschaft oder das ausländische Konsulat eine elektronische Legalisation anerkennt.­ 

  • Wenn ja, kann die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, auf Ihre Anfrage hin den Antrag zur Legalisation über die Website eLegalisation einreichen, genau wie für die E-Apostille. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu der legalisierten Urkunde.
  • Wenn nicht, können Sie eine Legalisation auf Papier am Schalter des Dienstes Legalisation erhalten (Karmelietenstraat 27, rue des Petits Carmes, 1000 Brüssel, von 9 Uhr bis 12 Uhr).