Legalisation: Detailliertere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen über die Legalisation von Dokumenten.

Legalisation von elektronischen Urkunden

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Legalisierung elektronischer Dokumente.
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Urkunden, die mit einer elektronischen Unterschrift versehen sind/oder in elektronischer Form ausgestellt worden sind, werden von unseren Diensten mit einer elektronischen Legalisation oder Apostille versehen.

In diesem Fall müssen Sie nicht bei uns vorstellig werden.

Die ausstellende Behörde (Gemeinde, Notar) reicht die Urkunde auf Ihren Antrag hin direkt bei unseren Diensten über die Online-Plattform eLegalisation ein. Bei der Antragstellung auf der Plattform teilt der anerkannte Partner uns Ihre E-Mail-Adresse mit. In einer ersten E-Mail werden Sie zur elektronische Bezahlung der Standardgebühr von 20 Euro pro Legalisation oder Apostille aufgefordert. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine zweite E-Mail mit dem Link zu dem Dokument, das mit der elektronischen Legalisation oder Apostille versehen ist.

Elektronische Anträge werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.

 

Achtung

Der Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert nur Urkunden, die in Belgien ausgestellt worden sind. Welche lokalen Behörden für die Legalisation von Urkunden, die im Ausland ausgestellt worden sind, zuständig sind, erfahren Sie bei den belgischen Botschaften und Konsulaten vor Ort. Die Kontaktinformationen finden Sie auf dieser Seite.