Legalisation: Detailliertere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen über die Legalisation von Dokumenten.

Wie werden ausländische Urkunden zur Verwendung in Belgien legalisiert?

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Legalisierung ausländischer Dokumente für den Gebrauch in Belgien.
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Legalisation, Apostille oder Befreiung?


Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt von dem Land, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, und von der Art der Urkunde ab. In gewissen Fällen ist weder eine Legalisation noch eine Apostille erforderlich.

Einige Länder haben im Bereich der Legalisation Abkommen über die Weise der Anerkennung der jeweiligen öffentlichen Urkunden abgeschlossen.

Ist ein Land dem ‚Apostille-Übereinkommen' beigetreten, dann ist nur 1 Legalisation in Form eines Apostille-Stempels erforderlich.

Für welche Länder Sie eine Legalisation, eine Apostille brauchen oder eine Befreiung von der Legalisation und der Apostille gilt, können Sie mit Hilfe der 'Suchkriterien' nachschauen.


Wo erhalten Sie eine Legalisation oder Apostille?


Ausländische Urkunden müssen im Ausstellungsland legalisiert werden. Nach der Legalisation der Urkunde durch die Behörden des Ausstellungslandes, müssen Sie die Urkunde auch noch von der für dieses Land zuständigen konsularischen Vertretung von Belgien legalisieren lassen.

Eine ausländische Urkunde, die von einer konsularischen Vertretung von Belgien mittels eines mit einer 12-stelligen Kontrollnummer versehenen Aufklebers legalisiert worden ist, ist in Belgien gültig und sofort verwendbar.

Ist das Ausstellungsland Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens, dann bringt die zuständige ausländische Behörde einen Apostille-Stempel auf die Urkunde an. Die mit einer Apostille versehene Urkunde können Sie unmittelbar in Belgien verwenden.

Eine Übersicht aller zuständigen Behörden per Land (auf Englisch), die eine Apostille anbringen dürfen, finden Sie hier

 
Keine inhaltliche Kontrolle!


Die Legalisation ist keine Garantie dafür, dass Ihre Urkunde in Belgien akzeptiert wird. Die Stelle, die die Vorlage Ihrer Urkunde verlangt, kann den Inhalt der Urkunde überprüfen.  Diese Stelle kann gegebenenfalls die Vorlage anderer Dokumente verlangen oder Ihre legalisierte Urkunde im Ausstellungsland überprüfen lassen.


Müssen notarielle Urkunden, die ein belgisches Berufskonsulat im Ausland errichtet hat, vom Dienst Legalisation des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten zur Verwendung in Belgien legalisiert werden?


Nein.