Legalisation: Detailliertere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen über die Legalisation von Dokumenten.

Wie werden belgische Urkunden zur Verwendung im Ausland legalisiert?

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, um belgische Dokumente für den Gebrauch im Ausland zu legalisieren.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Legalisation, Apostille oder Befreiung?

Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt von dem Land, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, und von der Art der Urkunde ab. In gewissen Fällen ist weder eine Legalisation noch eine Apostille erforderlich. 

Einige Länder haben im Bereich der Legalisation Abkommen über die Weise der Anerkennung der jeweiligen öffentlichen Urkunden abgeschlossen.

Ist ein Land dem ‚Apostille-Übereinkommen' beigetreten, dann ist nur 1 Legalisation in Form eines Apostille-Stempels erforderlich.

Seit dem 1. Mai 2018 werden Apostillen nur noch in elektronischer Form ausgestellt.

Für welche Länder Sie eine Legalisation, eine Apostille benötigen oder eine Befreiung von der Legalisation und der Apostille gilt, können Sie mithilfe der  'Suchkriterien' nachschauen.

 

Wo erhalten Sie eine Legalisation oder Apostille?

Beim Dienst Legalisation des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten.

VORSICHT


Bei einigen Urkunden ist zuerst eine Legalisation von einer lokalen, regionalen oder föderalen Behörde erforderlich. Sie können das hier überprüfen.

Bevor Sie eine Urkunde zur Legalisation am Dienst Legalisation einreichen, überprüfen Sie bitte, ob die Urkunde von einer öffentlichen Urkundsperson unterschrieben worden ist:

  • Auf Gemeindeebene: vom Bürgermeister oder einem Schöffen oder dem stellvertretenden Gemeindebeamten, dessen Unterschrift beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten hinterlegt worden ist (bei Ihrer Gemeinde nachzufragen)
  • vom Notar, usw.
  • oder von einem Beamten einer öffentlichen Einrichtung, dessen Unterschrift im Dienst Legalisation hinterlegt worden ist.

Wenn die Urkunde vom Dienst Legalisation des Föderalen Öffentlichen Diensten legalisiert  worden ist, nimmt die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, dann eine letzte Legalisation vor. Adressen der ausländischen Botschaften und (Honorar)Konsulate in Belgien.

Wenn das Land, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet hat, bringt der Dienst Legalisation des Föderalen Öffentlichen Dienstes einen Apostille-Stempel in elektronischer Form auf dem Dokument an. Die mit einer Apostille versehene Urkunde können Sie unmittelbar in dem Land, für das es bestimmt ist, verwenden.
 

E-Apostille / E-Legalisation

Seit dem 1. Mai 2018 werden

  • Apostillen NUR NOCH in elektronischer Form ausgestellt. 
  • Legalisationen  auf Papier oder in elektronischer Form erteilt.

Für die Erteilung elektronischer Apostillen und Legalisationen hat der Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten die Website eLegalisation eingerichtet, zu der nur die amtlich anerkannten Partner (Gemeinden, Notare, FÖD,…) Zugang haben, nicht aber Privatpersonen.

 
1.SIE BENÖTIGEN EINE APOSTILLE

VORSICHT!

  • Seit dem 1. Mai 2018 werden keine Apostillen mehr auf Papier angebracht. Apostillen werden NUR NOCH in elektronischer Form ausgestellt.
  • Es ist nicht mehr möglich, EINE NOTARIELLE URKUNDE, auf die eine Apostille angebracht werden muss (siehe ‘Suchkriterien’) am Schalter des Dienstes Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten einzureichen.  Entsprechende ANTRÄGE MÜSSEN VOM NOTAR ÜBER DIE WEBSITE eLegalisation (siehe oben Punkt 1) eingereicht werden.

Es gibt ZWEI Verfahren zur Beantragung einer E-Apostille

  1. Die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, beantragt die Apostille auf die Anfrage der betreffenden Person hin. 
    Der anerkannte, akkreditierte Partner (Gemeinden, Notar, …) reicht den Antrag über die Website eLegalisation ein. 

    Die Bezahlung erfolgt online und die betreffende Person erhält anschließend eine E-Mail mit dem ‘Link’ zu der mit einer Apostille versehenen Urkunde. Solche Anträge werden innerhalb kürzester Zeit bearbeitet (normalerweise innerhalb von 48 Stunden) und sind mit keinerlei Mehrkosten verbunden. Das Verfahren verläuft ausschließlich online, so dass es sich nötig ist, am Schalter des Dienstes Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten vorstellig zu werden. 

    Weitere Informationen - Rubrik “Weitere Informationen”
     
  2. Beantragung am Schalter des Dienstes Legalisation
    Karmelietenstraat 27, rue des Petits Carmes, 1000 Brüssel, von 9 Uhr bis 12 Uhr. 

    Urkunden, die WENIGER ALS 4 (vier) SEITEN zählen, werden sofort bearbeitet.  Urkunden, die mehr als 4 Seiten zählen, müssen am Schalter eingereicht werden und können am nächsten Werktag abgeholt werden.

Reichen Sie die Originalurkunde (keinen Scan) beim Schalter des Dienstes Legalisation ein.

Die Apostille kann mit Hilfe der Nummer und dem Ausstellungsdatum der Apostille auf der Website LegalWeb eingesehen werden und steht dort als Download zur Verfügung.

 
2. SIE BENÖTIGEN EINE LEGALISATION

Wenn Sie eine Legalisation benötigen, muss die Urkunde anschließend auch noch von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen, legalisiert werden.

Informieren Sie sich, ob die ausländische Botschaft oder das ausländische Konsulat eine elektronische Legalisation anerkennt.­ 

  • Wenn ja, kann die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, auf Ihre Anfrage hin den Antrag zur Legalisation über die Website eLegalisation einreichen, genau wie für die E-Apostille. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu der legalisierten Urkunde.
  • Wenn nicht, können Sie eine Legalisation auf Papier am Schalter des Dienstes Legalisation erhalten (Karmelietenstraat 27, rue des Petits Carmes, 1000 Brüssel, von 9 Uhr bis 12 Uhr).

Reichen Sie die Originalurkunde (keinen Scan) beim Schalter des Dienstes Legalisation ein.

Wird die Legalisation sofort vorgenommen?

Ja, falls es sich nicht um mehr als 10 Urkunden handelt.  Wenn Sie am Schalter mehr als 10 Urkunden legalisieren lassen wollen:

  • müssen Sie die Urkunden einreichen;  
  • können Sie die Urkunden am folgenden Werktag abholen; 
  • bezahlen Sie, wenn Sie die Urkunden abholen 

Müssen Sie die Urkunde selber einreichen? Müssen Sie sich ausweisen?

Nein.  Jegliche Person darf Ihre Urkunde einreichen.  Es ist nicht nötig, sich auszuweisen.

Was kostet eine Legalisation oder Apostille? 

20 Euro pro Urkunde

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es für die Legalisation oder Apostille? 

Wenn Sie die Urkunden am Schalter vorlegen oder einreichen

KEIN BARGELD 

  • Bancontact/Maestro
  • Visa/Mastercard
  • Beleg der Posteinzahlung per bpost

Übersetzt der Dienst Legalisation die Urkunden?

Nein. Falls die Urkunde in einer anderen Sprache - also nicht in einer der obengenannten Sprachen - verfasst worden ist, muss die von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung beigelegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder hier.

 

Legalisiert der Dienst Legalisation Diplome, die in Belgien ausgestellt wurden?

Ja, nachdem das Diplom von einer der Gemeinschaften, die für die Bildungseinrichtung zuständig ist, legalisiert worden ist:
 

Vlaamse Gemeenschap (Flämische Gemeinschaft)

Hendrik Consciencegebouw 1 B 01
Koning Albert II-laan 15
1210 Brussel
Tel.: 0491/99.68.42

Die Flämische Gemeinschaft legalisiert die Diplome aller flämischen Bildungseinrichtungen.

 

Fédération Wallonie-Bruxelles (Französische Gemeinschaft)

Die Gemeinden legalisieren Abschlusszeugnisse der Grund- und Sekundarschulen des freien Unterrichtswesens und des Unterrichtswesens auf Gemeinde- und Provinzebene..

Die Fédération Wallonie-Bruxelles legalisiert Universitäts- und Hochschuldiplome und die Abschlusszeugnisse von Athenäen.

Für Zeugnisse der Einrichtungen des Grundschul- und Sekundarunterrichtswesens, das von der Fédération Wallonie-Bruxelles organisiert wird:

Service général de l'Enseignement Organisé par la Fédération Wallonie-Bruxelles
City Center 1 Boulevard du Jardin Botanique, 20-20 (1er étage)
1000 Bruxelles
Tél.: 02 690 81 51
Fax: 02 690 80 35
E-mail: legalisation.oblig@cfwb.be

Für Bescheinigungen über eine zusätzliche Ausbildung bei Bildungseinrichtungen, für die die Fédération Wallonie-Bruxelles zuständig ist:

Direction générale de l'enseignement non-obligatoire et de la Recherche scientifique
Rue Adolphe Lavallée, 1
1080 Bruxelles
Tél.: 02 690 87 19
Fax: 02 690 87 32
E-mail: legalisation@eps.cfwb.be

Für Bescheinigungen von Einrichtungen des Hochschulwesens, das von der Fédération Wallonie-Bruxelles organisiert oder subventioniert wird:

Direction générale de l'enseignement non-obligatoire et de la Recherche scientifique
Rue Adolphe Lavallée, 1
1080 Bruxelles
Tél.: 02 690 88 29
Fax: 02 690 88 40
E-mail: legalisation.sup@cfwb


Deutschsprachigen Gemeinschaft

Gospertstrasse 1-5
4700 Eupen
Tel.: 087/596364

Legalisiert der Dienst Legalisation Kopien von Reisepässen und Personalausweisen?

Nein.

Die Behörde, die ein belgisches Reise- oder Identitätsdokument ausgestellt hat, kann eine Bescheinigung mit den wichtigsten Angaben des jeweiligen Dokuments erstellen. Diese Bescheinigung kann gegebenenfalls legalisiert werden.

Falls es sich um ein ausländisches Reise- oder Identitätsdokument handelt, müssen Sie sich an die Botschaft des betreffenden Landes wenden. Dieses Dokument kann anschließend von dem Dienst Legalisation des FÖD Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt werden.

Pour toute information complémentaire sur la légalisation/l’apostille, ou si vous avez une question spécifique concernant un document spécifique pour un pays spécifique, vous pouvez envoyer un e-mail à l’adresse elegalisation@diplobel.fed.be