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Schicken Sie konkrete Fragen direkt an elegalisation@diplobel.fed.be
Die häufigsten Fälle :
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Dokument |
Bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Dokumente für die Verwendung im Ausland legalisieren bzw. mit einer Apostille versehen kann |
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Von einer belgischen Gemeinde ausgestelltes Dokument |
muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen unterzeichnet sein (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden. |
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Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung |
Bitte besuchen Sie die Website des FÖD Justiz für weitere Informationen |
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Von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest |
muss zuvor vom FÖD Volksgesundheit beglaubigt werden. Elektronische Dokumente müssen vom FÖD Volksgesundheit über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden. |
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Von einer niederländischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom |
muss zuvor vom Ministerium der Flämischen Gemeinschaft (Abteilung Bildung/NARIC) beglaubigt werden. Zum Verfahren: Legalisation of Flemish certificates and diplomas |
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Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom, Typ: Hochschul-/Universitätsabschluss |
muss zuvor vom Ministerium der Französischsprachigen Gemeinschaft beglaubigt werden. Zum Verfahren: Demander la légalisation d'un diplôme d'enseignement fondamental et secondaire |
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Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Zeugnis, Typ: von der Französischsprachigen Gemeinschaft organisierte Grund- und Sekundarschulbildung (z. B. Königliches Athenäum) |
muss zuvor vom Ministerium der Französischsprachigen Gemeinschaft beglaubigt werden. Zum Verfahren: Demander la légalisation d'un diplôme d'enseignement fondamental et secondaire |
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Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Zeugnis, Typ: subventionierte Grund- und Sekundarschule (z. B. freie Schule, Kommunal-, Provinzschule |
muss zuvor vom Bürgermeister oder einem Schöffen der Gemeinde, in der sich die Schule befindet, beglaubigt werden. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter. |
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Von einem Richter oder Greffier ausgestelltes Rechtsdokument |
muss über den FÖD Justiz eingereicht werden: Legalisation |
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Notarielle Urkunde, ausgestellt von einem belgischen Notar |
muss zuvor vom Notar beglaubigt und direkt vom Notar über eLegalisation eingereicht werden. |
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Auszug aus dem Strafregister |
Beantragen Sie den Auszug bei Ihrer Gemeinde am Schalter oder über die Website der Gemeinde. Auf ausdrücklichen Wunsch wird die Gemeinde diesen Auszug online auf die eLegalisation-Plattform hochladen. Sie wohnen nicht mehr in Belgien? Dann können Sie die Legalisierung über das zentrale Strafregister beantragen. |
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Von einer föderalen oder regionalen Agentur ausgestelltes Zertifikat (FASNK, FAAGP, VLAIO usw.) |
muss zuvor von der Agentur beglaubigt werden, sie reicht das Dokument direkt über eLegalisation ein. |
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Elterliche Zustimmung |
muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen unterzeichnet sein (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter. |
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Notariell beglaubigte Vollmacht |
muss zuvor vom Notar beglaubigt und direkt vom Notar über eLegalisation eingereicht werden. |
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Polizeidokument |
muss vom Polizeiinspektor unterzeichnet werden, anschließend von der Gemeinde, in der das Dokument ausgestellt wurde, und zwar vom Bürgermeister oder einem Schöffen (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde. Achtung, keine für richtig bescheinigte Kopie Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter.
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Religiöses Dokument |
muss zuvor von der hierarchischen Organisation der anerkannten Religion oder Glaubensgemeinschaft beglaubigt werden, anschließend von der Gemeinde, in der das Dokument ausgestellt wurde, und zwar vom Bürgermeister oder einem Schöffen (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über die Online-Plattform hinterlegt wurde. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden. |
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Konsularische Bescheinigung einer ausländischen Botschaft in Belgien |
muss von der zuständigen ausländischen Botschaft/dem zuständigen Konsulat über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden. |
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Bankbescheinigung/Jahresabschluss |
muss von der Nationalbank unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden. |
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Auszug aus dem ZDU |
muss von einem befugten Unternehmensschalter unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden. |
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Steuerbescheinigung |
muss vom FÖD Finanzen unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden. |
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Ursprungszertifikat |
muss von einer zuständigen Handelskammer unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden. |