Legalisation durch die zuständige belgische Behörde

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Schicken Sie konkrete Fragen direkt an elegalisation@diplobel.fed.be

Die häufigsten Fälle :

Dokument

Bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Dokumente für die Verwendung im Ausland legalisieren bzw. mit einer Apostille versehen kann

Von einer belgischen Gemeinde ausgestelltes Dokument

muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen unterzeichnet sein (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden.

Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung

Bitte besuchen Sie die Website des FÖD Justiz für weitere Informationen

Von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest

muss zuvor vom FÖD Volksgesundheit beglaubigt werden. Elektronische Dokumente müssen vom FÖD Volksgesundheit über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden.

Von einer niederländischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom

muss zuvor vom Ministerium der Flämischen Gemeinschaft (Abteilung Bildung/NARIC) beglaubigt werden. Zum Verfahren: Legalisation of Flemish certificates and diplomas

Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom, Typ: Hochschul-/Universitätsabschluss

muss zuvor vom Ministerium der Französischsprachigen Gemeinschaft beglaubigt werden. Zum Verfahren: Demander la légalisation d'un diplôme d'enseignement fondamental et secondaire

Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Zeugnis, Typ: von der Französischsprachigen Gemeinschaft organisierte Grund- und Sekundarschulbildung (z. B. Königliches Athenäum)

muss zuvor vom Ministerium der Französischsprachigen Gemeinschaft beglaubigt werden. Zum Verfahren: Demander la légalisation d'un diplôme d'enseignement fondamental et secondaire

Von einer französischsprachigen Bildungseinrichtung ausgestelltes Zeugnis, Typ: subventionierte Grund- und Sekundarschule (z. B. freie Schule, Kommunal-, Provinzschule

muss zuvor vom Bürgermeister oder einem Schöffen der Gemeinde, in der sich die Schule befindet, beglaubigt werden. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter.

Von einem Richter oder Greffier ausgestelltes Rechtsdokument

muss über den FÖD Justiz eingereicht werden: Legalisation

Notarielle Urkunde, ausgestellt von einem belgischen Notar

muss zuvor vom Notar beglaubigt und direkt vom Notar über eLegalisation eingereicht werden.

Auszug aus dem Strafregister

Beantragen Sie den Auszug bei Ihrer Gemeinde am Schalter oder über die Website der Gemeinde. Auf ausdrücklichen Wunsch wird die Gemeinde diesen Auszug online auf die eLegalisation-Plattform hochladen.

Sie wohnen nicht mehr in Belgien? Dann können Sie die Legalisierung über das zentrale Strafregister beantragen.

Von einer föderalen oder regionalen Agentur ausgestelltes Zertifikat (FASNK, FAAGP, VLAIO usw.)

muss zuvor von der Agentur beglaubigt werden, sie reicht das Dokument direkt über eLegalisation ein.

Elterliche Zustimmung

muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen unterzeichnet sein (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde. Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter.

Notariell beglaubigte Vollmacht

muss zuvor vom Notar beglaubigt und direkt vom Notar über eLegalisation eingereicht werden.

Polizeidokument

muss vom Polizeiinspektor unterzeichnet werden, anschließend von der Gemeinde, in der das Dokument ausgestellt wurde, und zwar vom Bürgermeister oder einem Schöffen (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über unsere Online-Plattform hinterlegt wurde.

Achtung, keine für richtig bescheinigte Kopie

Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier über unseren Schalter.

 

 

Religiöses Dokument

muss zuvor von der hierarchischen Organisation der anerkannten Religion oder Glaubensgemeinschaft beglaubigt werden, anschließend von der Gemeinde, in der das Dokument ausgestellt wurde, und zwar vom Bürgermeister oder einem Schöffen (Art. 44/1), dessen Unterschrift von der Gemeinde über die Online-Plattform hinterlegt wurde.

Elektronische Dokumente müssen von der Gemeinde über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden.

Konsularische Bescheinigung einer ausländischen Botschaft in Belgien

muss von der zuständigen ausländischen Botschaft/dem zuständigen Konsulat über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden.

Bankbescheinigung/Jahresabschluss

muss von der Nationalbank unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden.

Auszug aus dem ZDU

muss von einem befugten Unternehmensschalter unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden.

Steuerbescheinigung

muss vom FÖD Finanzen unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden.

Ursprungszertifikat

muss von einer zuständigen Handelskammer unterzeichnet und über eLegalisation eingereicht werden; Unterschriften auf Papier können über unseren Schalter eingereicht werden.