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Schicken Sie konkrete Fragen direkt an elegalisation@diplobel.fed.be
Die häufigsten Fälle :
Ausstellende Behörde/Person: | Bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die für das Ausland erforderliche Legalisation/Apostille anbringen kann, ist Folgendes erforderlich: |
Belgische Gemeinde | Die Urkunde muss vom Bürgermeister oder Schöffen (aber nicht von einem anderen Beamten) der Gemeinde unterschrieben werden |
Vereidigter Übersetzer | Besuchen Sie die Website von FÖD Justiz (Französisch oder Niederländisch) |
Arzt | Die Urkunde muss vom FÖD Volksgesundheit legalisiert werden |
Einrichtung des niederländischsprachigen Bildungssystems | Die Urkunde muss vom Ministerium der Flämischen Gemeinschaft, Abteilung Bildung, legalisiert werden |
Einrichtung des französischsprachigen höheren/universitären Bildungssystems | Die Urkunde muss vom Ministerium der Französischen Gemeinschaft legalisiert werden |
Einrichtung des französischsprachigen subventionierten Primar- oder Sekundarbildungssystems, das von der Französischen Gemeinschaft organisiert wird (z.B. Königliches Athenäum) | Die Urkunde muss vom Ministerium der Französischen Gemeinschaft legalisiert werden |
Einrichtung des französischsprachigen subventionierten Primar- oder Sekundarbildungssystems (z.B. freie Schule, Gemeinde- oder Provinzialschule) | Die Urkunde muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen der Gemeinde, in der die Schule liegt, legalisiert werden |