Legalisation durch die zuständige belgische Behörde

In gewissen Fällen muss die Urkunde erst von einer zuständigen belgischen Behörde/Person legalisiert werden, bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die für das Ausland erforderliche Legalisation/Apostille anbringen kann. Bitte überprüfen Sie dies auf unserer Website, bevor Sie sich bei uns anmelden, um unnötige Wege zu vermeiden.

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Schicken Sie konkrete Fragen direkt an elegalisation@diplobel.fed.be

Die häufigsten Fälle :
 

Ausstellende Behörde/Person: Bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die für das Ausland erforderliche Legalisation/Apostille anbringen kann, ist Folgendes erforderlich:
Belgische Gemeinde Die Urkunde muss vom Bürgermeister oder Schöffen (aber nicht von einem anderen Beamten) der Gemeinde unterschrieben werden
Vereidigter Übersetzer Besuchen Sie die Website von FÖD Justiz (Französisch oder Niederländisch)
Arzt Die Urkunde muss vom FÖD Volksgesundheit legalisiert werden 
Einrichtung des niederländischsprachigen Bildungssystems Die Urkunde muss vom Ministerium der Flämischen Gemeinschaft, Abteilung Bildung, legalisiert werden
Einrichtung des französischsprachigen höheren/universitären Bildungssystems Die Urkunde muss vom Ministerium der Französischen Gemeinschaft legalisiert werden
Einrichtung des französischsprachigen subventionierten Primar- oder Sekundarbildungssystems, das von der Französischen Gemeinschaft organisiert wird (z.B. Königliches Athenäum) Die Urkunde muss vom Ministerium der Französischen Gemeinschaft legalisiert werden
Einrichtung des französischsprachigen subventionierten Primar- oder Sekundarbildungssystems (z.B. freie Schule, Gemeinde- oder Provinzialschule) Die Urkunde muss vom Bürgermeister oder einem Schöffen der Gemeinde, in der die Schule liegt, legalisiert werden