Visum für Belgien

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Zuständige Behörde für die Beantragung eines Visums


Über Visumanträge für Belgien können Sie sich auf der Webseite des Ausländeramtes des FÖD Inneres ausführlich informieren. Dieses Amt ist die belgische Behörde, die für den Zugang zum Grundgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Entfernung von Ausländern zuständig ist.


1. Bei welcher Botschaft oder welchem Konsulat muss ich mein Visum beantragen?


Sie müssen Ihren Visumantrag persönlich bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat, die bzw. das für das Land, in dem Sie wohnen, zuständig ist, einreichen und dort das Ziel und die Hintergründe Ihrer Reise mündlich erläutern. In manchen Fällen können Sie Ihren Antrag auch über einen externen Dienstleistungserbringer (Outsourcing-Partner) einreichen. Äußerst selten werden Personen von der persönlichen Einreichung ihres Antrags befreit. Hierüber informiert Sie die Botschaft oder das Konsulat.

Kontaktinformationen Belgische Botschaften und Konsulate

Wenn Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) beantragen, besteht in manchen Ländern die Möglichkeit, Ihren Antrag durch die Vertretung eines anderes Schengenland, mit dem Belgien ein Abkommen geschlossen hat, behandeln zu lassen. 

Anmerkung: Vertretung in Visumangelegenheiten gibt es nur für Schengenvisa (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen), die eingereicht werden für:

  • eine touristische Reise
  • einen Verwandten- oder Freundesbesuch
  • eine Kultur- oder Sportveranstaltung
  • eine Geschäftsreise
  • ein kurzes Praktikum
  • die Durchreise durch das Schengengebiet

Visumanträge für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) oder Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt, die im Hinblick auf einen längeren Aufenthalt in Belgien gestellt werden (z.B. um in Belgien zu heiraten), können nicht durch eine andere Vertretung behandelt werden, sondern müssen immer bei der zuständigen belgischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Falls es in dem Land, in dem Sie wohnen, keine belgische Botschaft oder kein belgisches Konsulat gibt, müssen Sie sich an die belgische Auslandsvertretung wenden, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
 
Um zu erfahren, welche Botschaft für das Land, in dem Sie wohnen, zuständig ist, und ob Belgien für Visa für kurzfristige Aufenthalte durch ein Schengenland vertreten wird siehe die Dokumente unten.


2. Wie verlängert man sein Visum in Belgien?


Wenn das Ausländeramt Ihren Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts bewilligt hat, müssen Sie einen Termin vereinbaren über den Link, den Sie erhalten haben. Termine können am Montag, Mittwoch und Freitag von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr vereinbart werden. Der Visumschalter befindet sich im FÖD Auswärtige Angelegenheiten (Karmelietenstraat / rue des Petits Carmes 27, 1000 Brüssel).

Erscheinen Sie mit Ihrem Reisepass; Zahlungen werden nur über Bancontact getätigt.
 

3. Keine Barzahlungen mehr an Konsularschaltern


Möchten Sie einen Reisepass beantragen? Sie möchten Ihr Visum verlängern oder ein Dokument legalisieren lassen? Die Konsularschalter des Auswärtigen Amtes in Brüssel nehmen keine Barzahlungen mehr an. Von nun an müssen Sie per Bancontact, Maestro, Visa, Mastercard oder Einzahlungsnachweis einer Posteinzahlung bezahlen.