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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im VIS
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Einreichung Ihres Antrags, die Aufnahme Ihres Fotos und die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke sind zwingend erforderlich, um Ihren Visumantrag prüfen zu können. Verweigern Sie die Angabe Ihrer Daten, wird Ihr Antrag für unzulässig erklärt.
Die Verantwortlichen für die Verarbeitung
Die für die Verarbeitung der Daten in Belgien zuständigen Behörden sind:
Der Minister/Die Ministerin, der/die für die Einreise in das Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständig ist, in seiner/ihrer Eigenschaft als Verantwortliche/r für die Verarbeitung gemäß den Rechtsvorschriften über die Einreise in das Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern:
Der Föderale öffentliche Dienst Inneres
Generaldirektion Ausländeramt
Pachecolaan 44
1000 Brüssel
Der Minister/Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten, in seiner/ihrer Eigenschaft als Verantwortliche/r für die Verarbeitung gemäß den Rechtsvorschriften über die Einreise in das Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern:
Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Generaldirektion Konsularische Angelegenheiten
Karmelietenstraat 15
1000 Brüssel
Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte
Der Föderale öffentliche Dienst Inneres
Generaldirektion Ausländeramt
Pachecolaan 44
1000 Brüssel
E-Mail: dpo.dvzoe@ibz.fgov.be
Tel.: +32 2 793 80 00
Der Datenschutzbeauftragte
Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Generaldirektion Konsularische Angelegenheiten
Karmelietenstraat 15
1000 Brüssel
E-Mail: dpo@diplobel.fed.be
Tel.: +32 2 501 34 46
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung), die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) und der Beschluss 2008/633/JI bilden die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die Daten werden an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (1) weitergegeben und von diesen verarbeitet, damit sie über Ihren Visumantrag entscheiden können.
Diese Daten und die Daten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Ihren Antrag oder einer Entscheidung über die Annullierung, den Widerruf oder die Verlängerung eines erteilten Visums werden in das VIS eingegeben und dort bis zu fünf Jahre lang gespeichert. Während dieses Zeitraums haben die zuständigen Visumbehörden, die mit der Visumkontrolle an den Binnen- und Außengrenzen der Mitgliedstaaten betrauten Behörden sowie die Asyl- und Einwanderungsbehörden Zugang zu den Daten, um zu überprüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise in das und den Aufenthalt in dem Staatsgebiet der Mitgliedstaaten erfüllt sind, um Personen zu ermitteln, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, um einen Asylantrag zu prüfen und/oder um zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat einen solchen Antrag prüfen muss. Unter bestimmten Bedingungen stehen die Daten auch den benannten Behörden der Mitgliedstaaten und Europol zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von terroristischen Straftaten und sonstiger schwerer Kriminalität zur Verfügung.
Drittländer und internationale Organisationen
Ihre personenbezogenen Daten können auch an Drittländer oder internationale Organisationen weitergegeben werden, um die Identität von Drittstaatsangehörigen nachzuweisen, auch zu Rückführungszwecken. Eine solche Weitergabe kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen (2). Um mehr über diese Bedingungen zu erfahren und darüber, wie diese in Ihrer Akte erfüllt werden, wenden Sie sich bitte an die für die Datenverarbeitung zuständige Stelle (siehe Kontaktdaten oben).
Transparenz und Rechte der betroffenen Person
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (3) und der VIS-Verordnung haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, eine Kopie davon zu erhalten und zu erfahren, welcher Mitgliedstaat Ihre Daten in das VIS eingegeben hat. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Bedingungen einzuschränken, und das Recht auf Löschung Ihrer Daten im Falle einer unrechtmäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Sie können Ihren Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten direkt an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle richten (siehe Kontaktangaben oben). Weitere Informationen über die Ausübung dieser Rechte, einschließlich der Rechtsbehelfe nach dem nationalen Recht des betreffenden Staates, sind auf der Website der zuständigen Behörde oder auf Anfrage erhältlich.
Sie können Ihren Antrag auch an jeden anderen Mitgliedstaat richten.
Die Liste der zuständigen Behörden und ihre Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden Website
Einreichung einer Beschwerde
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, jederzeit eine Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Verstoß erfolgt sein soll, oder eines anderen Mitgliedstaats einzureichen. Die belgische Datenschutzbehörde ist:
Datenschutzbehörde
Drukpersstraat 35
1000 Brüssel
E-Mail: contact@apd-gba.be
T: +32 2 274 48 00
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(2) Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung).
(3) Artikel 15 bis 19 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)