Zuschüsse für die Friedenskonsolidierung

Der Dienst Friedenskonsolidierung verwaltet das Verfahren für die Vergabe von Projektfinanzierungen aus dem Budget „Friedenskonsolidierung“ des FÖD Auswärtige Angelegenheiten.

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Finanzierung von Projekten zur Friedenskonsolidierung 2024

Organisationen werden künftig vom Dienst Friedenskonsolidierung angefragt und haben nicht mehr die Möglichkeit, spontane Vorschläge einzureichen.


Allgemeine Politik


Die belgischen Finanzierungen im Bereich der Friedenskonsolidierung unterstützen die belgische Außenpolitik, die wiederum in international vereinbarten Rahmen stattfindet. Diese umfassen die „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“, die „Agenda für nachhaltige Entwicklung bis 2030“ und die Agenda „Friedenskonsolidierung und Friedenserhaltung “ des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Die finanzierten Projekte werden den politischen Prioritäten der/des Außenministerin/Außenministers und des belgischen Parlaments sowie den internationalen Herausforderungen genügen.

Belgien möchte zum Aufbau dauerhafter Friedenssituationen beitragen, insbesondere durch die Bekämpfung der Ursachen von Instabilität, durch Beiträge zur Prävention, Vermittlung und Beilegung von Streitigkeiten, durch die Behebung der Folgen von Konflikten oder durch die Unterstützung von Bemühungen, mögliche Rückfälle in Krisenmodi zu vermeiden.

Wichtigste prioritäre Bereiche:

  • Konfliktprävention durch die Förderung rechtzeitiger Maßnahmen, insbesondere solcher, die den Schwerpunkt auf Vermittlung und auf die Rolle der Frauen in Frieden und Sicherheit legen.
  • Der Schutz von Zivilisten, insbesondere von Kindern, im Mittelpunkt aller Bemühungen um die Konsolidierung und Erhaltung des Friedens.
  • Förderung der Menschenrechte, insbesondere von Frauen und Kindern, Achtung der demokratischen Grundsätze und Unterstützung rechtsstaatlicher Prinzipien.
  • Die Beseitigung von Antipersonenminen und illegalen Strömen von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie generell Kampagnen gegen den unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen, der gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, und Kampagnen zur Förderung der Abrüstung.
  • Der Kampf gegen Straflosigkeit, insbesondere bei Massengräueltaten, unter besonderer Berücksichtigung des Schicksals der Opfer.
  • Unterstützung der Bemühungen, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit der Menschen, insbesondere der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, abzumildern.

Weitere Prioritäten können hinzukommen.

Die ausgewählten Organisationen werden gebeten, die Richtlinien (siehe separates Dokument) und ihre Anhänge (die das obligatorische Muster für die Einreichung eines Projektvorschlags, die Muster für Zwischen- und Abschlussberichte sowie ein Muster für die Forderungsanmeldung enthalten) zu lesen und anzuwenden. Diese Richtlinien enthalten auch weitere konzeptionelle und verfahrenstechnische Informationen.

Als „One-Stop-Shop“ ist der Dienst Friedenskonsolidierung allein für die Entgegennahme und Bearbeitung von Projektvorschlägen zuständig.

Es werden nur Projektvorschläge berücksichtigt, die vom Dienst Friedenskonsolidierung in Absprache mit unseren Stellen, den Verwaltungsabteilungen oder von der Strategischen Zelle Auswärtige Angelegenheiten (unter der E-Mail-Adresse: Peacebuilding@diplobel.fed.be) bei den Organisationen initiiert wurden.  Ebenso ist der Dienst Friedenskonsolidierung die Anlaufstelle für den gesamten Ablauf des Verfahrens.

Für 2024 folgen die Vorschläge den folgenden Modalitäten:

  • Die Budgets für die Vorschläge werden vom Dienst Friedenskonsolidierung nach Maßgabe des verfügbaren Budgets festgelegt.
  • Die Ausführungsdauer kann zwischen einigen Monaten und maximal 24 Monaten variieren.

Für weitere Informationen: Peacebuilding@diplobel.fed.be.
 

Achtung

Die Dokumente sind im Moment nur in Englisch auf dieser Seite verfügbar.

Kontakt

Friedenskonsolidierung
Peacebuilding@diplobel.fed.be