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Bei Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Katastrophen, die eine große Anzahl von Belgiern betreffen, kann der FÖD Auswärtige Angelegenheiten das Krisenzentrum öffnen (nicht zu verwechseln mit dem Nationalen Krisenzentrum, dem NCCN). Das Zentrum arbeitet in Situationen, die den Rahmen der traditionellen individuellen konsularischen Hilfe überschreiten.
Welchen Beistand kann das Krisenzentrum leisten?
Das Krisenzentrum arbeitet mit den belgischen Vertretungen im Ausland, dem Ministerium der Landesverteidigung, den beteiligten Reiseveranstaltern und Reisebüros, den Versicherern und den anderen europäischen Außenministerien zusammen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, einerseits Informationen und Krisenpläne mit all diesen Stellen auszutauschen und andererseits Informationen mit den Verwandten und Bekannten in Belgien von Personen in Krisensituationen im Ausland auszutauschen. Ein Team von Koordinatoren und Telefonisten bemüht sich nach Kräften, die Daten der Belgier zu erfassen, ihren Aufenthaltsort zu ermitteln und sie gegebenenfalls an einem sicheren Ort zusammenzuführen. Kurz gesagt, das Krisenzentrum ist eine hervorragende Kommunikations- und Koordinierungsstelle in einer Krisensituation.
Die Aktivierung des Krisenzentrums wird jedes Mal auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten diplomatie.belgium.be und/oder auf den sozialen Medienkanälen des FÖD bekannt gegeben. Sie können sich an das Krisenzentrum wenden, wenn Sie vor Ort sind oder Familie/Freunde vor Ort haben und dringende Fragen zur jeweiligen Krisensituation haben. Bei administrativen oder logistischen Fragen zu Erstattungen oder Flug- und Hotelreservierungen können Sie sich nicht an das Krisenzentrum wenden.
Die zuständigen belgischen Botschaften oder Konsulate koordinieren im Krisenfall auch mit dem Krisenzentrum, welche Informationen an die belgische Gemeinschaft vor Ort weitergegeben werden können. Wenn Sie sich auf Travellers Online registrieren oder bei der Botschaft oder dem Konsulat anmelden, können Sie proaktiv relevante Notfallmeldungen erhalten.
Im schlimmsten Fall wird eine Repatriierung oder Evakuierung organisiert. Eine Repatriierung oder Evakuierung ist jedoch kein Standardverfahren, es handelt sich nicht um ein „Bürgerrecht“. Solange Sie noch die Möglichkeit haben, auf dem regulären Weg auszureisen, sollten Sie diese nutzen, da keine Evakuierung oder Repatriierung organisiert werden kann, wenn Sie das Land noch selbst verlassen können. Die Reisenden werden durch die Reiseempfehlungen auf die erheblichen Risiken in bestimmten Ländern aufmerksam gemacht. Befolgen Sie daher stets sorgfältig und rechtzeitig die Empfehlungen des FÖD Auswärtige Angelegenheiten bezüglich der Ausreise aus einem bestimmten Land. Eine Repatriierung oder Evakuierung ist nämlich nicht immer möglich, beispielsweise wenn die örtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen.
Gibt es keine Ausreisemöglichkeiten über die regulären Wege, und kann keine Repatriierung oder Evakuierung organisiert werden? Stellen Sie dann sicher, dass Ihre Notfallausrüstung in Ordnung ist, und begeben Sie sich an einen sicheren Ort, an dem Sie eine kurze Zeit überbrücken können.
Was leistet das Krisenzentrum nicht?
- Bereitstellung von medizinischen Informationen oder Empfehlungen. Dafür ist ausschließlich das medizinische Personal vor Ort oder die örtliche Polizei zuständig.
- Meldung von Todesfällen. Dies ist nur der lokalen Polizei in Belgien gestattet.
- Weitergabe detaillierter personenbezogener Daten an nicht verwandte Personen.
- Informationen oder Beratung zu Erstattungen, Flugannullierungen oder anderen administrativen bzw. logistischen Fragen bereitstellen.