Reisen mit Minderjährigen

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Braucht Ihr Kind eine Kids-ID oder einen Reisepass, eventuell mit einem zusätzlichen Visum?

Diese Informationen erhalten Sie:

  • Bei der Botschaft Ihres Ziellandes in Brüssel
  • Auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten,
  • Bei Ihrer Fluggesellschaft.

Weitere Informationen über die Kids-ID und den provisorischen Identitätsnachweis: 

 
Wie beantragen Sie einen neuen Reisepass für Ihr Kind?

Gehen Sie zusammen mit Ihrem Kind und mit den folgenden Unterlagen zu Ihrer Gemeinde:

  • seiner Kids-ID (wenn es eine besitzt)
  • seinem alten Reisepass, wenn es schon einen hatte
  • ein Passfoto.

Der Antrag auf einen Reisepass für einen Minderjährigen muss stets von dem Minderjährigen selbst (ab ungefähr sechs Jahren) und einem Elternteil unterschrieben werden. Ihre Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass der andere Elternteil ebenfalls seine Zustimmung gibt.

Kinder unter zwölf Jahren müssen keine digitalen Fingerabdrücke abgeben.

 
Wie lange ist der Reisepass Ihres Kindes gültig?

Minderjährige (bis 18 Jahre) bekommen einen Reisepass, der fünf Jahre lang gültig ist. Bei Reisepässen für sehr junge Kinder müssen Sie jedoch Folgendes beachten: Da das Foto wirklichkeitsgetreu sein muss, kann ein Kind von drei Jahren vermutlich nicht mehr aus- und einreisen, wenn sein Pass ausgestellt wurde, als es sechs Monate alt war.

 
Ihr Kind reist alleine. Braucht es eine elterliche Erlaubnis?

Es gibt keine Formulare und auch keine belgischen oder internationalen Verfahren, die Regeln für die elterliche Bewilligung von Reisen Minderjähriger festlegen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine schriftliche Einverständniserklärung anzufertigen, wenn Ihr Kind alleine oder in Begleitung von anderen Personen als Ihnen, seinen Eltern, reist.

Für den Fall, dass Ihr Kind nur mit einem Elternteil reist, besteht die Möglichkeit, dass der andere Elternteil sein Einverständnis schriftlich bestätigt, die Unterschrift bei Ihrer Gemeinde amtlich beglaubigen lässt, und diese schriftliche Erklärung dann bei der Reise mitgeführt wird. Tragen das Kind und der Elternteil nicht denselben Familiennamen, kann eine Abschrift der Geburtsurkunde das Kindschaftsverhältnis belegen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, informieren Sie sich bitte bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes oder bei Ihrer Fluggesellschaft über die für Kinder, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, zusätzlich notwendigen Dokumente.