Reiseversicherungen

Auf Reisen kommt es häufiger zu unvorhergesehenen Zwischenfällen als zuhause. Entdecken Sie unsere Tipps für unbeschwertes Reisen.

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Informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Abreise bei Ihrer Krankenkasse, bei Ihrer Versicherungsgesellschaft oder bei Ihrem Reisebüro. Prüfen Sie genau, welche Risiken die Versicherung, die Sie abgeschlossen haben oder die Ihnen angeboten wird, abdeckt, und stellen Sie sicher, dass die Versicherung Ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Überprüfen Sie auch die Gültigkeitsdauer Ihrer Versicherungspolice. In den meisten Fällen ist sie auf einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt beschränkt. Wenn Sie vorhaben, länger als drei Monate im Ausland zu bleiben, können Sie häufig gegen Zahlung einer Zusatzprämie die Gültigkeitsdauer Ihrer Police verlängern.

Es wird Ihnen ausdrücklich geraten, die notwendigen Versicherungen vor Ihrer Abreise abzuschließen. Sobald Sie die Reise angetreten haben, ist es zu spät. Der Privatsektor bietet verschiedene Versicherungen und Möglichkeiten der Risikoabdeckung an. Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten erteilt diesbezüglich jedoch keinerlei Ratschläge und greift bei Fragen, Problemen usw. mit Versicherungsgesellschaften auch nicht ein.

 
Reiserücktrittsversicherung

Unsere Reisehinweise stellen eine Informationsquelle dar, die belgische Reisende bei ihrer Reiseplanung zurate ziehen können. Es handelt sich um unverbindliche Ratschläge und um einen Dienst an den Reisenden, die selbst entscheiden können, ob sie diese Ratschlägen befolgen möchten oder nicht.
Der FÖD berät Reisende nicht individuell. Die Entscheidung, eine Reise anzutreten oder nicht, liegt ausschließlich beim Reisenden selbst.

Somit versteht es sich auch von selbst, dass die Reisenden für die Folgen ihrer Entscheidung, an den Ort ihrer Wahl zu reisen oder nicht, selbst die volle Verantwortung übernehmen. Der FÖD haftet nicht für Probleme, die sich aus den in diesen Reisehinweisen enthaltenen Informationen ergeben könnten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen in Bezug auf einen Reiserücktritt und dessen Konsequenzen an Ihren Reiseveranstalter und/oder Ihre Versicherungsgesellschaft.

Bei Problemen mit Ihrem Reisevermittler bzw. Ihrem Reiseveranstalter können Sie sich an den Ausschuss für Reiserechtsstreitigkeiten(link is external) (Commission de litiges Voyages) wenden.

 
Risikoabdeckung durch Ihre Krankenkasse

Ihre Krankenkasse kann Sie darüber informieren, welche Kosten im Fall einer Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder eines Krankenhausaufenthalts im Ausland gedeckt werden.
Ihre SIS-Karte ist im Ausland nicht gültig.

Wenn Sie sich im europäischen Ausland behandeln lassen möchten, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die das alte Dokument E111 ersetzt und in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig ist. Sie ist personengebunden und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Sie erhalten die EKVK auf einfache Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie die gesamten Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt direkt vor Ort bezahlen, raten wir Ihnen, den Zahlungsnachweis aufzubewahren, da manchmal die Möglichkeit besteht, sich die Kosten oder einen Teil der Kosten von Ihrer heimischen Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Ihre Krankenkasse informiert Sie gerne über die Bedingungen für eine Kostenrückerstattung.

 
Personenbeistandsversicherung

Es ist möglich, dass die Versicherung, die Ihre Krankenkasse Ihnen anbietet, für die Reise, die Sie geplant haben, nicht von Nutzen bzw. nur unzureichend ist, da die Kosten für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in dem Land, in dem Sie sich behandeln lassen müssen, zu hoch sind.

Es kann deshalb nützlich sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die auf die Art Ihrer Reise (Abenteuerurlaub, Erholungsurlaub, Hotel, Camping usw.) abgestimmt ist.

Neben einer Zusatzversicherung, die im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Krankenhausaufenthalts Anwendung findet, werden weitere Versicherungsoptionen angeboten, bei denen bei einem Unfall oder im Krankheitsfall die Kosten für eine Rückführung sowie die Reise- und Aufenthaltskosten für einen Angehörigen voll oder teilweise übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, eine solche Versicherung abzuschließen, da der FÖD Auswärtige Angelegenheiten solche Kosten nicht übernehmen kann.

 
Risikosportarten

Überprüfen Sie, ob Ihr Versicherungsvertrag die genannten Risiken auch bei Ausübung bestimmter Sportarten (beispielsweise Bergsteigen, Ski, Tauchen, Bungee-Jumping usw.) deckt.

Gegebenenfalls können Sie für die Risiken Ihrer Sportart vor Ort eine spezifische Zusatzversicherung abschließen.

 
Beistandsversicherung für Ihr Fahrzeug

Eine Beistandsversicherung ist kein Luxus. Bei einem Unfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, übernimmt eine Beistandsversicherung für Fahrzeuge entweder die Reparatur vor Ort oder die Rückführung des Fahrzeugs sowie eventuell die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder für eine Fahrkarte, damit Sie nach Belgien zurückkehren können.


Diebstahl persönlichen Eigentums

Es gibt verschiedene Versicherungspolicen, die den Verlust oder den Diebstahl Ihres persönlichen Eigentums decken.

Wenn Sie nicht mir Ihrem Privatfahrzeug reisen, müssen Sie daran denken, dass bei Verlust oder Diebstahl die Versicherung des Beförderungsunternehmens als Entschädigung häufig nur einen Pauschalbetrag vorsieht, der den wirklichen Wert Ihres persönlichen Eigentums nicht deckt.


Rechtsbeistand

Wenn Ihre Rechte im Ausland verteidigt werden müssen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Honorarkosten des Anwalts vor Ort oder die (teilweise) Zahlung einer Kaution. Eine solche Versicherung ist wichtiger als Sie vielleicht glauben mögen.


Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen

Machen Sie Kopien von allen Ihren Verträgen und notieren Sie alle relevanten Informationen bezüglich Ihrer Policen sowie alle wichtigen Telefonnummern auf einem separaten Zettel.

Setzen Sie sich bei Problemen unverzüglich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung: Ihre Versicherungsgesellschaft kann nur schnell eingreifen, wenn auch Sie schnell reagieren.

Melden Sie einen Diebstahl oder einen Verlust unverzüglich der Polizei. Ihre Versicherungsgesellschaft zahlt nur bei Vorlage des Protokolls der von der Polizei aufgenommenen Diebstahl- bzw. Verlustanzeige.