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Der FÖD wird so weit wie möglich die in der Gesetzgebung über öffentliche Aufträge und im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgesehenen Zahlungsfristen einhalten.
Es werden interne Verfahren entwickelt, um dies möglichst effizient, effektiv und sicher zu gestalten. Dank dieser Verfahren werden beispielsweise etwaige Fehler und im Extremfall auch Betrug rechtzeitig erkannt.
Tipps für Lieferanten, die zu einer reibungslosen Abwicklung und schnellen Bezahlung der Rechnung beitragen:
- Beachten Sie unsere allgemeinen Bedingungen
- Geben Sie stets die Auftragsnummer auf der Rechnung an
- Versenden Sie eine Rechnung erst, nachdem die Leistungen erbracht worden sind
Auftragsscheine: Allgemeine Bedingungen
1. Annahme einer Rechnung oder einer Gutschrift
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben:
- Die Art des Dokuments muss ausdrücklich durch die Angabe „Rechnung“ oder „Gutschrift“ angegeben sein.
- Die Rechnungs- oder Gutschriftnummer
- Die Referenz oder die strukturierte Mitteilung (Verwendungszweck), die für die Zahlung zu verwenden ist
- Das Datum des Dokuments
- Der Betrag und die Währungseinheit
- Die Unternehmensnummer
- Gegebenenfalls der Grund für die Nichterhebung der Mehrsteuerpflicht bzw. für die Befreiung von der Mehrwertsteuer
- Die klare Beschreibung der Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten
- Vollständige Angabe des Lieferanten/Dienstleisters/Auftragnehmers: vollständiger Name, vollständige Anschrift, Postleitzahl, Stadt oder Ort, Name einer Kontaktperson für die betreffenden Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten
- Vollständige Angabe des Bankkontos des Lieferanten/Dienstleisters/Auftragnehmers: IBAN und SWIFT(BIC)-Code
Andere formale vorgeschriebene Bedingungen
- Die Rechnung muss lesbar sein.
- Die Rechnung ist in einer Originalausfertigung an die einheitliche Rechnungsanschrift (siehe Punkt III) zu senden.
- Auf der Rechnung müssen die Auftragsnummer und der Name der Person, die die Bestellung aufgegeben hat, deutlich angegeben sein.
- Eine Gutschrift muss sich immer auf die Originalrechnung beziehen.
Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Pflichtangabe:
Die Genehmigung und/oder Bezahlung der Rechnung ist nicht möglich. Die Rechnung wird abgelehnt.
2. Informationen über den FÖD Auswärtige Angelegenheiten
Rechnungsadresse
Sie können Ihre Rechnungen wie folgt versenden:
- entweder elektronisch: unser FÖD ist erreichbar über das PEPPOL-Netz (BE0308359149) oder über die Mercurius-Plattform: https://digital.belgium.be/e-invoicing/;
- oder als PDF-Datei im Anhang einer E-Mail an die folgende Adresse: einvoice@diplobel.fed.be;
Die Rechnung sollte nur EINMAL in der gewählten Version verschickt werden.
Lieferungen
Die Lieferungen müssen an die im Auftragsschein angegebene Kontaktperson gerichtet werden.
Kontakt für alle Fragen zu Ihrer Rechnung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des FÖD Auswärtige Angelegenheiten für innergemeinschaftliche Umsätze:
BE0308358149