Belgier mit Wohnort innerhalb der EU

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Wahlen für Belgier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU).

Wahlen 2024 – Wo und wann Wählen (Belgier mit Wohnort innerhalb der EU)?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wo und wann Sie bei den Wahlen 2024 wählen können (Belgier mit Wohnort innerhalb der EU).
  1. Zuletzt aktualisiert am

1. Was ist der äußerste Termin für die Eintragung als Wähler im Ausland für die Wahlen im Juni 2024?

29/02/2024. Nach diesem Datum können Sie sich noch immer als Wähler eintragen lassen, aber diese Eintragung ist erst für die nächsten Wahlen (normalerweise 2029) gültig.


2. Wann werden die Wählerlisten für die Wahlen im Juni 2024 erstellt?

Die Wählerlisten werden am 1. April 2024  erstellt.


3. Sie haben sich für die persönliche Stimmabgabe in Belgien entschieden

Sie müssen sich am Sonntag, den 9. Juni 2024 zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr (Stimmabgabe auf Papier) / 16 Uhr (elektronische Stimmabgabe)* in Ihr Wahlbüro in Ihrer belgischen Angliederungsgemeinde begeben. Die Adressen der Wahlbüros finden Sie Ende Mai 2024 auf dieser Website.

Sie erhalten die Wahlaufforderung frühestens am 25. Mai an Ihrer Adresse im Ausland, die im Nationalregister eingetragen worden ist.

Falls Sie die Wahlaufforderung nicht erhalten haben sollten, können Sie am Sonntagmorgen, den 9. Juni im Gemeindehaus Ihrer Angliederungsgemeinde um ein Duplikat der Wahlaufforderung bitten.

Nehmen Sie die Wahlaufforderung und einen Identitätsnachweis mit in dem Ihnen zugewiesenen Wahlbüro. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Identitätsnachweis der Name angegeben ist, den Sie nach belgischem Recht tragen.

*Sie können hier nachschauen, ob in Ihrer Angliederungsgemeinde auf Papier oder elektronisch gewählt wird.


4. Sie haben sich für die Stimmabgabe mittels Vollmacht in Belgien entschieden

Die von Ihnen bevollmächtigte Person erhält zusammen mit der eigenen Wahlaufforderung auch eine Kopie des Vollmachtformulars. Belgische Wähler im Ausland erhalten kein Dokument.


5. Sie haben sich für die persönliche Stimmabgabe in Ihrer berufskonsularischen Vertretung entschieden

Sie müssen am Mittwoch, den 5. Juni 2024 zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr (Ortszeit) in der berufskonsularischen Vertretung, bei der Sie eingetragen sind, vorstellig werden.

Sie erhalten die Wahlaufforderung frühestens am 25. Mai an Ihrer Adresse im Ausland, die im Nationalregister eingetragen worden ist.

Falls Sie die Wahlaufforderung nicht erhalten haben sollten, können Sie sich am Mittwoch, den 5. Juni 2024 zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr Ortszeit in Ihre berufskonsularische Vertretung begeben. Sie werden nur dann zur Wahl zugelassen, wenn Ihr Name auf der Wählerliste steht. Sie müssen im Besitz Ihres Identitätsnachweises sein. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbüros sich nicht immer in den Gebäuden des Konsulats befinden. Überprüfen Sie die Adresse Ihres Wahlbüros! Die Adressen finden Sie im Mai 2024 auf dieser Website.


6. Sie haben sich für die Stimmabgabe mittels Vollmacht in Ihrer berufskonsularischen Vertretung entschieden

Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich am Mittwoch, den 5. Juni 2024 zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr (Ortszeit) in die berufskonsularische Vertretung, in der diese Person und Sie eingetragen sind, begeben und die eigene Wahlaufforderung und den eigenen Identitätsnachweis mitbringen.  Diese Person wird die eigene Stimme abgeben und in Ihrem Namen wählen. Die bevollmächtigte Person erhält das Vollmachtformular nicht per Post, sondern erst im Wahlbüro.


7. Sie haben sich für die Briefwahl entschieden

Wenn Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, erhalten Sie an der Adresse oder Briefkastenadresse (je nach Ihrer Wahl), die im Nationalregister eingetragen worden ist, einen Wahlumschlag und den/die Stimmzettel, einen Rückumschlag, ein Formular zur Identitätsfeststellung sowie eine Erläuterung. Sie geben Ihre Stimme auf dem/den Stimmzettel(n) ab. Diesen Wahlumschlag erhalten Sie frühestens am 16. Mai.

Sie müssen Ihre Stimme so schnell wie möglich abgeben und die Stimmzettel mit dem beigefügten und adressierten Rückumschlag nach Belgien zurückschicken. Die Portogebühren müssen Sie selber tragen.

Der Rückumschlag muss spätestens am 9. Juni 2024 um 14 Uhr beim Adressaten in Belgien eingehen.


8. Wie geben Sie eine gültige Stimme ab?

Gültige Stimmabgabe = immer innerhalb ein und derselben Liste einer politischen Partei !

  • Sie wählen eine Partei = den Kreis unter dem Parteinamen rot färben.
  • Sie wählen einen oder mehrere Kandidaten/Ersatzkandidaten = einen Kreis oder mehrere Kreise neben dem/den Namen des/der Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten rot färben.
  • Sie wählen eine Partei UND einen oder mehrere Kandidaten/Ersatzkandidaten = den Kreis unter dem Parteinamen UND einen Kreis oder mehrere Kreise neben dem Namen dieses/mehrerer Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten rot färben.

Siehe auch unter


9. Sie haben sich in die Wählerlisten eintragen lassen. Am Wahltag halten Sie sich jedoch weder in Belgien, noch im Land ihres gewöhnlichen Wohnsitzes auf. Was tun?

Wenn Sie einen triftigen Grund für das Fernbleiben von der Wahl haben (z.B. Sie halten sich am Wahltag in einem anderen Land als Ihrem  gewöhnlichen Wohnsitzland auf, Sie sind aus medizinischen Gründen nicht in der Lage,  sich zur Wahl zu begeben, usw.), nehmen Sie nicht an der Wahl teil, genauso wenig wie Belgier, die in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind. Sie müssen dem Friedensrichter den Grund hierfür mitteilen und ihm die erforderlichen Belege vorlegen. So wie bei allen anderen Wahlen auch handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung eines Auslandsaufenthalts (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, der Bildungseinrichtung, Hotelreservierung, Buchungsbestätigung für eine Reise, Bescheinigung einer lokalen Behörde, ….) oder um eine Bescheinigung eines Arztes oder eines Krankenhauses.

Der zuständige Friedensrichter ist der für Ihre Angliederungsgemeinde zuständige Friedensrichter. Die Kontaktdaten des zuständigen Friedensrichters erhalten Sie bei dieser Gemeinde oder finden Sie auf dieser Website


10. Sie sind in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen, befinden sich aber zum Zeitpunkt der Wahlen im Ausland?

Siehe auf dieser Website